In dem laufenden Verfahren Osbaldo Padron gegen die Wachtturmgesellschaft (WTG) vor dem San Diego Superior Court in San Diegoi hat der vorsitzführende Richter Richard Strauss am 23. Juni seine Entscheidung verkündet, die am Folgetag rechtswirksam geworden ist. Osbaldo Padron hatte gegen die Gesellschaft Klage eingereicht. Er wirft der Wachtturmgesellschaft vor, über den an ihm über im Alter von 7 Jahren begangenen sexuellen Missbrauch durch den Mitzeugen Gonzalo Campos informiert gewesen sei, aber nichts zu seinem Schutz unternommen habe.

Das Gericht hatte auf Antrag des Klägers verlangt, dass die Wachtturmgesellschaft ihre interne Dokumentation vorlegt, wogegen sich die WTG mit allen ihr rechtlich möglichen Mitteln wehrt.

Dem Anwalt von Padron, Irwin Zalkin zufolge, solle die Wachtturmgesellschaft ihre Dokumentation über sexuellen Missbrauch an Kindern in ihren Reihen vorlegen, da das Verhalten der Gesellschaft offenbar eine langjährig geübte Praxis sei, was für die Beurteilung ihrer Verantwortlichkeit von Bedeutung sei. Diesem Antrag hatte das Gericht stattgegeben, ohne dass die WTG dieser Forderung bis dato nachgekommen ist.

Der Richter verhängte nunmehr eine Geldbuße von 4000 USD für jeden weiteren Tag, an dem die Wachtturmgesellschaft die gerichtlich verlangte Dokumentation nicht vorlegen würde und sprach eine deutliche Warnung an die Adresse der Gesellschaft aus. Diese würde den Beschluss des Gerichts, alle Dokumente in Bezug auf ihr Rundschreiben an die weltweiten Ältestenschaften, in dem diese aufgefordert worden sind, über Kindesmissbrauch in ihren Versammlungen zu berichten, vorsätzlich ignorieren.

Im vergangenen Jahr haben die WTG und ihre Anwälte gegen diese Entscheidung gekämpft. Nach ihrer Auffassung würde die Privatsphäre der Betroffenen, die nichts mit dem derzeitigen Verfahren zu tun hätten, verletzt.

Im März des vergangenen Jahres händigte die WTG eine redaktionell stark „überarbeitete Version“ aus, die jedoch aufgrund der Schwärzungen und Streichungen nicht verwertbar war.

Daraufhin wurde ein neutraler Sachverständiger durch Richter Strauss bestimmt, der gemeinsam mit beiden Seiten nach einem gangbaren Weg suchen sollte. Aber auch dieser Ansatz scheiterte aufgrund der Weigerung der WTG, die sich jedem möglichen Kompromiss verschloss.

„Seit der ersten Anhörung zu möglichen Bußen wegen der Weigerung ist bereits ein Jahr vergangen und seit dem ersten diesbezüglichen Beschluss des Gerichts beinahe drei Monate seitdem die Empfehlung des neutralen Sachverständigen angenommen worden ist, ohne dass der Wachtturm eine Bereitschaft zur Befolgung des Beschlusses erkennen lassen hat“, so Richter Strauss in seiner Begründung.

„Aufgrund dieses Sachverhalts und den rechtlichen Ausführungen der Wachtturmgesellschaft ist das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass das fortgesetzte Versäumnis, dem Gerichtsbeschluss nachzukommen, aufgrund einer bewussten und vorsätzlichen Weigerungshaltung beruht.

Es ist deutlich geworden, dass die WTG sehr wohl über die geforderten Dokumente verfügt und auch in der Lage ist, die an ihnen vorgenommenen Überarbeitungen zurückzunehmen. Es ist daher offensichtlich und deutlich, dass die Wachtturmgesellschaft es vorzieht, der gerichtlichen Anordnung keine Folge zu leisten.

Die Fortsetzung dieser Weigerung unter Wiederholung ihrer bereits zurückgewiesenen Argumente unterstreicht ferner die Hartnäckigkeit, mit der die Wachtturmgesellschaft an ihrer Haltung festhält.“

Nach dieser Entscheidung von Richter Strauss dürfte die Gesellschaft dazu gezwungen sein, ihre Taktik zu überdenken. Der nächste Gerichtstermin in dieser Sache ist für den 19. August angesetzt.

Quelle: sandiegoreader