Sündhafte Untätige werden offiziell Ausgeschlossenen gleichgestellt!

Bereits im Vorfeld der laufenden Jahreskongresse der Zeugen Jehovas 2016 gab es Gerüchte. Die rigide Ausschlusspraxis bei den Zeugen Jehovas, mit der reuelose Sünder und Abtrünnige bestraft werden, solle sich weiter verschärfen, so hieß es.

Bei den Kongressen unter dem englischsprachigen Leitthema “Remain Loyal to Jehovah”, auf Deutsch „Bleibe Jehova gegenüber loyal“ werde die Gesellschaft alle Register ziehen, um die ihr verbliebenen „treuen Schafe“ mit schärferen Sanktionen von einem Verlassen der Organisation abzuschrecken und untätige Zeugen zu reaktivieren.

Und so ist es dann auch tatsächlich gekommen. Um keine unnötige Besorgnis entstehen zu lassen, wurde mit dieser Berichterstattung gewartet, bis eindeutige und belastbare Beweise für diese Annahmen vorliegen würden, was jetzt der Fall ist.

Dank des Mitschnitts eines Ex-Zeugen, der unbeeindruckt von möglichen Repressalien den Bezirkskongress in Jersey City besuchte und seine Eindrücke auf Video festhielt, haben sich die Befürchtungen jenseits aller möglichen Zweifel bestätigt.

Der Vortrag “Shun Unrepentant Wrongdoers“, „Meide reuelose Sünder“, befasst sich mit dem folgenden Szenario:

Wenn Du gegenwärtig als „untätig“ angesehen wirst und in den Augen der Organisation eine „schwere Sünde“ begangen hast, musst Du als ausgeschlossen betrachtet und gemieden werden, auch ohne dass die Notwendigkeit eines vorangegangenen Komiteebeschlusses besteht.

Als schwerwiegende Sünden gelten in diesem Zusammenhang folgende Handlungen:

  • Zusammenziehen mit einem Partner des anderen Geschlechts ohne verheiratet zu sein,
  • Rauchen (auch Shishas, E-Dampfen),
  • Teilnahme an einer Weihnachtsfeier,
  • Vor- oder außerehelicher Geschlechtsverkehr,
  • gleichgeschlechtliche Eheschließung,
  • Kritik an der leitenden Körperschaft,
  • Ablehnung der Lehren der Zeugen Jehovas,
  • Teilnahme an Geburtstagsfeiern.

Diese Nachricht trifft vor allem diejenigen ehemaligen Zeugen, denen es gelungen ist, sich still zurückzuziehen, um ihre Verbindungen zu gläubigen Familienmitgliedern oder Freunden nicht zu gefährden.

Nunmehr ist es zu einer Quasi-Verpflichtung aller Zeugen erhoben worden, jeden weiteren Kontakt einzustellen, wenn sie zu der Überzeugung kommen, dass der Betroffene sich einer der oben genannten Sünden schuldig gemacht hat.

Zudem wird man davon ausgehen müssen, dass den Ältesten derartige Erkenntnisse zu melden sind, damit auch die restlichen Angehörigen der Versammlung vor jedem weiteren Umgang mit dem Betroffenen gewarnt werden.

Kein Zweifel: Die Organisation will bewusst und nachhaltig Druck auf „untätige Personen“ ausüben. So ganz nach dem Motto „Kehr reumütig zurück oder Du wirst Deine Lieben nicht mehr wiedersehen“.

Eine der angeführten Sünden lässt sich sehr wahrscheinlich immer finden, wenn man es denn so will. Oder reicht schon die bloße Vermutung?

Wie lässt es sich sonst verstehen, wenn ein subjektiv empfundener Eindruck einer Person von einer möglichen Fehlhandlung eines oder einer Untätigen ausreichen soll, um diese Person endgültig in das Reich der Verbannung zu senden? Sind damit nicht der Willkür, der Missgunst und Intrigen alle Türen geöffnet?

Kenner der Organisation haben zudem keinen Zweifel daran, dass diese im Zweifelsfall und bei Notwendigkeit auch schon mal die Dinge in ihrem Sinne zurechtbiegt, bis sie passen. Passen für ihre Zwecke wohlgemerkt, was sicherlich nicht im Interesse des Einzelnen ist.