Esslingen – Die Vorwürfe wiegen schwer. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft dem 47-jährigen Angeklagten Nachstellung, sexuellen Missbrauch, Nötigung und Körperverletzung vor. Der verheiratete Vater zweier Kinder soll von Herbst 2012 bis zum Herbst 2014 eine anfangs 15-Jährige derart massiv bedrängt, bedroht und verfolgt haben, dass diese zweimal versucht habe, sich umzubringen. Der Mann habe die Jugendliche mit seinem Stalking der „Todes- oder Gesundheitsgefahr“ ausgesetzt, heißt es in der Anklage.

Der 47-Jährige streitet die Anschuldigungen vor dem Amtsgericht Esslingen ab. Wohl habe es eine einvernehmliche Liebelei gegeben, doch die Initiative sei von ihr ausgegangen. Die Verhandlung gibt nicht nur Einblicke in das Seelenleben zweier psychisch angeschlagener Menschen, sondern auch in die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, über die sich der Mann und das Mädchen kennengelernt hatten. Von da an soll er sie der Anklage zufolge mit Anrufen, E-Mails sowie mit Whatsapp- und SMS-Nachrichten regelrecht bombardiert haben. Zu jeder Tages- und Nachtzeit habe er dem Teenager seine Liebe bekundet. In den Akten befinden sich laut der Anklage „mehrere tausend“ solcher Nachrichten. Das Mädchen soll acht Mal die Mobilfunknummer gewechselt haben, um die Belästigungen ins Leere laufen zu lassen – vergeblich.

In psychiatrischer Klinik als Onkel ausgegeben

Allein bei fernmündlichen Liebesschwüren und Annäherungsversuchen soll es zudem nicht geblieben sein. Mehrfach habe der Mann seinem mutmaßlichen Opfer aufgelauert, es beobachtet, verfolgt, ausspioniert, gestreichelt, umarmt, geküsst und unsittlich berührt. Der von ihm ausgehende Psychoterror habe die Jugendliche krank gemacht, sie habe sich geritzt und zwei Suizidversuche – einen Ende Oktober 2014 – unternommen. Selbst dann noch, als sie teilstationär in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt worden sei, habe der Angeklagte den Kontakt zu ihr gesucht, indem er sich für ihren Onkel ausgegeben habe, heißt es in der Anklage. Tatsächlich erhielt er dann dort ein Hausverbot.

Der 47-Jährige auf der Anklagebank hat akribisch aufgeschrieben, was ihn seiner Ansicht nach entlastet. Sein Pflichtverteidiger überschreibt die Einlassung seines Mandanten mit den Worten: „Die Vorwürfe stimmen so nicht ganz.“ Der Angeklagte bestreitet nicht, mit dem Mädchen regen Kontakt mit gegenseitigen Liebesschwüren gepflegt zu haben. Aber es sei nie zu einer körperlichen Annäherung gekommen. Seine Frau habe von alldem nichts mitbekommen, das Verhältnis zu ihr habe sich in einem „Frostzustand“ befunden.

Die Initiative sei von ihr ausgegangen

Er gebe zu, es sei „komisch, sich in meinem Alter mit einem Teenager abzugeben“. Doch die treibende Kraft sei das Mädchen gewesen, das er in seiner Aussage in kein gutes Licht rückt. Die heute 18-Jährige habe in ihm damals ihre große Liebe gesehen. Sie habe zuerst Kontakt zu ihm aufgenommen, ihm Avancen gemacht und mit ihm „durchbrennen“ wollen. Wenn er versucht habe, sich von ihr zu distanzieren, habe sie gedroht, sich umzubringen. „Sie hat ständig sehen wollen, wie weit ich für sie gehen würde.“ Zudem habe sie ihm immer wieder erzählt, von älteren Männern begehrt und geliebt zu werden. Das sei eine regelrechte Obsession von ihr gewesen. Auch habe sie behauptet, ihre Mutter zwinge sie zu einer Beziehung mit einem zu ihrem Alter passenden Jungen.

Der 47-Jährige stellt sich vor Gericht selbst als Opfer dar. Schon als Kind sei er von seiner Mutter mit den Zeugen Jehovas in Kontakt gebracht worden. Unter den Repressalien der Religionsgemeinschaft habe er fortan sehr gelitten. Er habe keinen Geburtstag feiern und keine Freundin haben dürfen, Sex und Küssen seien absolut verboten gewesen. Im Alter von 40 Jahren sei er an Krebs erkrankt und dem Tod näher als dem Leben gewesen. Dass er im Krankenhaus auf keinen Fall Bluttransfusionen erhalte, sei von den Zeugen Jehovas – gemäß ihrer Überzeugung – kontrolliert worden. Zudem hätten ihn Berichte über Prügel und Bedrohungen innerhalb der von ihm als „gefährlich“ bezeichneten Religionsgemeinschaft belastet, sagt er.

Angeklagter bezeichnet sich als „schwer depressiv“

Er sei gezwungen worden, seinen eigenen Sohn während der „Versammlungen“ genannten Treffen zu verprügeln, weil der nicht ruhig habe sitzen können. Der Junge leide bis heute darunter, „ich war froh, mit meiner Familie da rauszukommen“. Die Zeugen Jehovas seien seinem Austritt letztlich mit einem Rausschmiss zuvor gekommen. Das alles habe ihn „schwer depressiv“ werden lassen, und dass er nun wegen der aus seiner Sicht ungerechtfertigten Vorwürfe „vor Gericht antanzen“ müsse, belaste ihn unheimlich.

Das mutmaßliche Opfer wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Quelle: Stuttgarter Zeitung