6. Kapitel: Zweierlei Mass

6 Zweierlei Mass *

6.1 Die Gesetzeslehrer und die Pharisäer die Dinge lehren die sie selbst nicht tun
6.1.1 Frommer Betrug wird bei andern Religionen verurteilt, eigene Heuchelei übertüncht

„Die Gesetzeslehrer und Pharisäer sind die berufenen Ausleger des Gesetzes, das Mose euch gegeben hat. Ihr müßt ihnen also gehorchen und tun, was sie sagen. Aber nach ihren Handlungen dürft ihr euch nicht richten, denn sie selber tun gar nicht, was sie lehren“ (Matthäus 23:2, 3, Die Bibel in heutigem Deutsch).

In den Veröffentlichungen der Watch Tower Society finden sich viele anregende, interessante Artikel, darunter solche, die den Glauben an einen Schöpfer stärken, die den Weg zu einem angenehmen Familienleben wei­sen, zu Aufrichtigkeit im Leben anspornen, den Wert der Demut und anderer Tugenden hervorheben, all dies auf biblischer Grundlage. In ande­ren Artikeln werden frommer Betrug und religiöse Heuchelei in scharfer Form verurteilt. Als Beispiel sei auf der nächsten Seite der Anfang eines Artikels aus dem Wachtturm abgebildet.

Man kann der Watch Tower Society bestimmt nicht nachsagen, daß sie bei anderen Religionen und deren Führern jemals „die Verbrechen und die Übertretungen der gerechten Gesetze und Grundsätze Gottes entschuldigte und ,übertünchte“‘. Die Wachtturm-Veröffentlichungen waren stets forsch als erste zur Stelle, wenn es galt, Heuchelei und Fehlverhalten anderer öffentlich anzuprangern. Sie wiesen darauf hin, daß die religiösen Führer heute das Volk ebenso täuschten wie die Pharisäer in Jesu Tagen. Man selber, so wurde betont, halte sich streng an die Maßstäbe von Gerechtigkeit und moralischer Integrität und sei im Umgang mit allen anderen aufrichtig und ehrlich.

Genau aus diesem Grund erschien mir so unglaublich, was ich erfuhr, als in der leitenden Körperschaft die Frage des Zivildienstes erörtert wurde. Es war eine Information, die aus Mexiko stammte. War schon die Meldung an sich empörend, so war der Gegensatz zum Vorgehen der Organisation in einem anderen Fall umso himmelschreiender, und zwar im Fall des ostafrikani­schen Landes Malawi (früher Njassaland).

6.1.2 Zwei unterschiedliche Massstäbe in Zivildienstfragen: Malawi und Mexiko

„Kann man mit Gott übereinstimmen und
DENNOCH DIE TATSACHEN VERHEIMLICHEN

WOZU führt es, wenn einer Lüge nicht widersprochen wird? Trägt Stillschweigen nicht dazu bei. daß eine Lüge als Wahr­heit verbreitet wird. und besteht dadurch nicht die Gefahr, daß viele Menschen leichter unter ihren Einfluß kommen und möglicherweise ernsten Schaden erleiden?

‚Was geschieht. wenn einen schlechten Wandel oder ein unsittliches Verhalten duldet, statt es bloßzustellen oder zu verurteilen? Ist es nicht so, als ob man einer ansteckende Krank­heit verheimliche, ohne sich zu bemühen, sie auszuheilen und ihre Ausbreitung zu verhin­dern?

Kann man sagen. es sei lieblos, wenn jemand Menschen vor einer drohenden Gefahr, die sie nicht wahrnehmen warnt oder wenn er sie darauf aufmerksam macht, daß sie von Per­sonen irregeführt werden, die sie als ihre Freunde betrachten?

Dennoch die Tatsachen verheimlichen Wahrheiten jetzt! 6. Kapitel: Zweierlei Mass Der Gewissenskonflikt – Menschen gehorchen oder Gott treu bleiben

Sie mögen es vorziehen. die Warnung in den Wind zu schlagen. Oder vielleicht nehmen sie sie sogar übel, Enthebt ihn das aber der Ver­antwortung, die Betreffenden zu warnen? Wenn du zu den Menschen gehörst, die Gott treu bleiben möchten, solltest du dich mit solchen Fragen auseinandersetzen. Wieso? Weil Diener Gottes zu allen Zeiten in Situationen kamen, in denen sie sich mit sol­chen Fragen auseinandersetzen mußten, Sie waren verpflichtet Unwahrheit und Verbrechen bloßzustellen und die Menschen vor Ge­fahren und vor Täuschung zu warnen – nicht nur in einem allgemeinen Interesse, sondern ganz besonders im Interesse der reinen An­betung. Es wäre viel leichter für sie gewesen. Stillschweigen zu bewahren oder nur das zu sagen, was die Menschen gern hören wollten. Ihre Treue zu Gott und ihre Liebe zum Näch­sten bewog sie jedoch zu reden. Sie erkannten, daß „offene Zurechtweisung besser ist als ver­borgene Liebe“ (Spr 27:5).

DAS BLEIBEDE MUSTER

Betrachten wir, in welcher Lage sich das Volk Israel in alter Zeit befand und welches Beispiel Gottes Propheten damals gaben. Das Verbrechen hatte in dieser Nation überhand­genommen. Unehrlichkeit, Gewalttaten, Unsittlichkeit und Heuchelei brachten Schmach auf den Namen des Gottes. den die Israeliten anzubeten vorgaben. Hieß das Volk die von Gott kommende Zu­rechtweisung will­kommen? Ganz und gar nicht, denn die Bibel zeigt, daß man zu den Propheten Gottes sagte:

„ ,Ihr sollt nicht sehen‘ und zu denen, die [in­spirierte] Visionen ha­ben: ,Ihr sollt nicht irgendwelche geraden Dinge in Visionen für uns schauen. Redet glatte Dinge zu uns, schaut in Visionen trügerische Dinge. Weicht ab vom Wege’“ (Jes 30:9-11)

Möchtest du, daß die Tatsachen unter den Teppich gekehrt werden … oder wünschst du die Wahrheit zu erfahren?

Gerade das tat die Mehrheit der religiösen Führer, die darauf aus war, beliebt zu sein, lind die Verbrechen und die Übertretung der gerechten Gesetze und Grundsätze Gottes entschuldigte und „übertünchte“. Was Gott aber von seinen wahren Propheten erwartet, wird durch die Worte veranschaulicht, die er an den Propheten Hesekiel richtete:

„Was nun dich betrifft, o Menschensohn, zu einem Wächter habe ich dich für das Haus Israel gemacht, und aus meinem Munde sollst du das …..“ (Der Wachtturm – 15. April 1974, Seite 227 [112])

Zum besseren Verständnis ist es nötig, den Hintergrund kurz zu erläutern. In Malawi sahen sich Jehovas Zeugen seit dem Jahr 1964 einer Verfolgung gegenüber, die in Ausmaß und Gewalt in der neueren Geschichte ihresglei­chen sucht. Landesweit brachen in mehreren Wellen brutale und heimtückische Angriffe von Pöbelhaufen über sie herein: 1964, 1967, 1972 und noch [111] einmal im Jahr 1975. Beim ersten Schub wurden 1081 malawischen Fami­lien die Hütten abgebrannt oder sonstwie zerstört, auf 588 Feldern wurde die Ernte vernichtet. Während der Attacken im Jahr 1967 wurden mehr als tausend Zeuginnen Jehovas vergewaltigt, eine Frau dabei von sechs ver­schiedenen Männern, ihre 13jährige Tochter von drei Männern. Bei minde­stens 40 dieser Frauen kam es daraufhin zu Fehlgeburten. Die Behörden ließen allen diesen Wellen der Gewalt völlig freien Lauf. Schläge, Folterun­gen und Morde nahmen so überhand, daß Tausende Familien Haus und Hof verließen und in die angrenzenden Länder flüchteten. Nach genaueren Schätzungen flohen 1972 insgesamt 8975 Menschen nach Sambia und 11600 nach Mosambik. Bei Abebben der Gewalttätigkeiten kehrten sie nach und nach wieder in ihr Land zurück. Die nächste Angriffswelle zwang sie dann erneut zur Flucht. Zu allem Unglück kam noch hinzu, daß in den Flüchtlingslagern die Kleinkinder wegen mangelnder medizinischer Versor­gung starben.[1]

Woran entzündeten sich diese wiederkehrenden Ausbrüche der Gewalt? Die Zeugen Jehovas weigerten sich, eine Mitgliedskarte der herrschenden politischen Partei des Landes zu kaufen. Malawi ist ein Einparteienstaat, der von der Malawi Congress Party beherrscht wird, und zwar durch deren Vorsitzenden Dr. H. Kamuzu Banda, der als Präsident auf Lebenszeit über das Land herrscht. Das Zweigbüro der Gesellschaft teilte den Zeugen Jehovas auf Anfrage mit, der Erwerb einer solchen Mitgliedskarte stelle eine Verletzung der christlichen Neutralität dar, sei also ein Kompromiß und damit Untreue gegenüber Gott. Diese Haltung wurde von der Weltzentrale bestätigt und in den Veröffentlichungen der Watch Tower Society genaue­stens erläutert. Die überwiegende Mehrzahl der Zeugen in Malawi hielt sich daran, auch wenn dafür ein hoher Preis gezahlt werden mußte.

Die Brutalität, mit der in Malawi gegen wehrlose Menschen vorgegangen wurde, ist durch nichts zu rechtfertigen. Darüber kann bei mir kein Zweifel bestehen. Die Regierung und die Parteiführung waren fest entschlossen, dafür zu sorgen, daß jedermann sich ihrer Anweisung fügte, eine Mitglieds­karte bei sieh zu führen. Den Besitz dieser Karte sah man als sichtbaren Beweis für Staatstreue an. Die Methoden, mit denen man dieses Ziel verwirklichte, waren verwerflich und kriminell.

Worüber bei mir aber ernste Zweifel bestehen, das ist die Haltung, die das Zweigbüro einnahm und die dann vom Hauptbüro in Brooklyn bestätigt wurde. Für diese Zweifel gibt es mehrere Gründe.

6.1.1 Terroraktionen in Malawi gegen Jehovas Zeugen und deren Hintergründe

Im Jahr 1975 erhielt ich den Auftrag, Material über die neuesten Terror­aktionen gegen Jehovas Zeugen in Malawi zur Veröffentlichung zusammen­zustellen. Als Begründung, weshalb Jehovas Zeugen die Frage des Erwerbs der Parteimitgliedskarte so wichtig war, gab ich das an, was bereits darüber [113] gesagt worden war: Diese Haltung sei vergleichbar mit der Haltung der Christen der ersten Jahrhunderte, die sich weigerten, dem „Genius“ des römischen Kaisers eine Prise Weihrauch auf einem Altar als Opfer darzu­bringen.[2] Während ich dies schrieb, überkam mich ein Gefühl der Unsicher­heit darüber, ob die Situation hier wirklich genau die gleiche war. Das Darbringen von Weihrauch auf dem Altar wurde ganz sicher als Akt der Anbetung angesehen. War aber der Kauf einer Parteimitgliedskarte genauso zweifelsfrei ein Akt der Anbetung? Ich fand nichts, das diesen Gedanken eindeutig nahelegte. Handelte es sich dann aber um eine Verletzung der christlichen Neutralität, einen Bruch der Lauterkeit gegenüber Gott?

6.2 Welcher Art „polis“, Staatsgebilde oder Stadtverwaltung soll loyal gedient werden?
6.2.1 Jedes politische Gebilde ist „polis“, Stadt- und Staatsverwaltung

Ein ganz klares Bild habe ich mir damals nicht machen können, und auch heute möchte ich mich hierin nicht dogmatisch festlegen. Ich fragte mich aber, ob die Organisation, deren leitender Körperschaft ich jetzt angehörte, den Kauf einer solchen Karte denn wirklich so eindeutig und entschieden verurteilen und als einen Akt der Untreue gegenüber Gott einstufen durfte. Folgendes ging mir dabei durch den Kopf:

Dreh- und Angelpunkt der ganzen Sache war, daß es sich um eine „politi­sche“ Karte handelte, die die Mitgliedschaft in einer „politischen“ Partei bedeutete. Der Ausdruck „politisch“ bezeichnet in den Augen vieler und besonders von Zeugen Jehovas etwas von vornherein Böses. Korrupte Politiker haben im Laufe der Jahrhunderte für einen unangenehmen Beige­schmack dieses Wortes gesorgt. Das gleiche ließe sich aber auch von einem Wort wie „fromm“ sagen, das Bilder scheinheiliger Heuchelei in einem aufsteigen läßt, wie sie manche religiösen Leute zur Schau tragen. Und doch bezeichnet das Wort „fromm“ eigentlich gläubige Gottergebenheit, aufrich­tige Hingabe; das ist seine Grundbedeutung. Für das Wort „Politik“ werden folgende Grundbedeutungen angegeben:

„Auf die Durchsetzung bestimmter Ziele und Zwecke insbesondere im staatlichen für alle Gesellschaftsmitglieder verbindlichen Bereich und auf die Gestaltung des öffentlichen Lebens gerichtetes Verhalten und rationales Handeln von Individuen, Gruppen, Organisationen, Parteien, Klassen, Parlamenten und Regierungen.“[3]

Mir war bekannt, daß die Wörter „politisch“ und „Politik“ sich vom griechischen Wort polis herleiteten, das einfach Stadt bedeutete. Das griechische polites hieß Bürger, das Eigenschaftswort politikos „die Bürger oder den Staat betreffend“. Diese Wörter gelangten in die englische (und die deutsche) Sprache über das Lateinische und Französische. Das lateinische Wort politia bedeutet einfach „Bürgerschaft, Regierung, Staatsverwaltung“. Auch das Wort „Polizei“ leitet sich von daher ab.

Daraus wird deutlich, daß nach der Grundbedeutung des Wortes jegliche Regierung politisch ist. Jede Regierung auf der Erde ist ein politisches Gebilde; jedes Volk, das unter einer bestimmten Regierungsform organisiert [114] ist, stellt ein „Gemeinwesen“ (griechisch politeia) dar. Wer Binger eines Landes ist, muß Mitglied oder Angehöriger eines politischen Staates sein, was für ihn Vorteile hat, aber auch mit Pflichten verbunden ist. In welchem Ausmaß man sich den Forderungen des politischen Staates unterwirft, kann verschieden sein. Staatsangehöriger ist man in jedem Fall. Von eben diesen politischen Staaten und deren Herrschern schreibt der Apostel Paulus in Römer, Kapitel 13, und ermahnt die Christen, ihnen als „Gottes Dienern“ untertan zu sein. Zwar stimmt es, daß politisches Handeln korrupt werden kann (und es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß Rom als politisches Staatsgebilde äußerst korrupt wurde), doch bedeu­tet das allein noch nicht, daß alles Politische damit auch gleich an sich schon böse sei. Ebensowenig heißt es, daß damit die Staatsbürgerschaft, die Mitgliedschaft in einem politischen Staat oder einem Land, schon etwas Schlechtes sei. Die politischen Parteien, die um die Macht wetteifern, sind es, die vor allem für die zusätzliche Bedeutung des Wortes „Politik“ verantwortlich sind, die aber nur eine Neben- und nicht die Grundbedeu­tung ist: „Taktierendes, berechnendes Verhalten derjenigen, die für sich selbst Macht, Ansehen, Stellung suchen.“ Das ist wirklich verwerflich, aber nicht, weil alles politische Handeln verwerflich ist, denn ohne politisches Handeln gibt es keine Regierung.

6.2.2 Was ist, wenn die „polis“ ein Einparteienstaat ist? Wo beginnt Gehorsam gegenüber der „obrigkeitlichen Gewalt“, wo endet sie?

Das bringt mich zum zweiten Grund für meine Zweifel. Ich kann es verstehen, wenn jemand aus Gewissensgründen nichts mit den politischen Kämpfen und dem rücksichtslosen Wettbewerb zu tun haben möchte, der Parteipolitik gemeinhin kennzeichnet. Was mich aber im Falle Malawis nachdenklich macht, ist die Tatsache, daß es sich hierbei um einen Einparteienstaat handelt. Die Herrschaft wird von der Malawi Congress Party ausgeübt; andere Parteien sind nicht zugelassen. Damit wird sie faktisch gleichbedeutend mit der Regierung, den „obrigkeitlichen Gewal­ten“. Wenn jemand aber Staatsbürger und damit Mitglied des nationalen politischen Gemeinwesens sein konnte, ohne seine Lauterkeit gegenüber Gott zu verletzen, wie sollte dann die Lauterkeit verletzt sein, wenn man dem Verlangen der Regierung nachkam (das von allen Instanzen vom Staatsoberhaupt abwärts erhoben wurde), daß jeder eine Mitgliedskarte der herrschenden Partei erwerben solle? Damals wie heute frage ich mich, wo da überhaupt ein großer Unterschied liegt.

Vor allem weiß ich nicht, ob Abraham, Daniel, Jesus und die Apostel sowie die ersten Christen das Erfüllen einer solchen Forderung der Regierung, hätte es sie unter ähnlichen Bedingungen zu ihrer Zeit gegeben, ebenso angesehen hätten, wie die Organisation es heute darstellt. Zwar ist richtig, daß der Erwerb der Mitgliedskarte in Malawi nicht pcr Gesetz. gefordert wurde. Wäre diese Äußerlichkeit aber für Jesus Christus entscheidend gewesen, wenn alle Autoritäten im Land diese Forderung erhoben hätten?[4] [115] Wie hätten die Christen des ersten Jahrhunderts die Sache gesehen, ange­sichts der Ermahnung des Apostels: „Erstattet allen, was ihnen gebührt: dem, der die Steuer verlangt, die Steuer; dem, der den Tribut verlangt, den Tribut; dem, der Furcht verlangt, die Furcht; dem, der Ehre verlangt, die Ehre“?[5]

6.2.3 Jesu Worte was seine Ansicht zu Dienstleistungen gegenüber Staatsgewalt betrifft

Sicher sieht es in den Augen mancher so aus, als mache man Kompromisse oder gebe klein bei, wenn man diesen Forderungen der politischen Gewalten nachkommt – damals wie heute. Ich bin mir sicher, daß es für viele gläubige Juden der Tage Jesu genauso schandbar war, dem Verlangen eines Offiziers des verhaßten römischen Reiches nachzukommen, wenn er verlangte, man solle ein Gepäckstück eine Meile weit tragen. Viele hätten sich eher bestrafen und mißhandeln lassen, als sich zu fügen. Und doch sagte Jesus, man solle sich unterwerfen und nicht nur eine Meile, sondern sogar zwei gehen![6] Dieser Rat weckte bei vielen Zuhörern bestimmt Widerspruch, da er nach kriecherischer Unterwerfung klang statt nach strikter Verweigerung der Zusammenarbeit mit fremden, heidnischen Machthabern.

Über eines war ich mir schlief Weh im klaren, und das war, daß ich wirklich ganz sicher sein wollte, eine Position zu beziehen, die nicht bloß menschli­chem Denken entstammte, sondern fest in Gottes Wort verankert war. Erst dann war daran zu denken, sie vor anderen und öffentlich zu vertreten, ganz besonders, wenn man die Konsequenzen bedachte, die das hatte. Mir schien gar nicht mehr so sicher, daß die Bibel die offizielle Haltung im Fall Malawis so klar und unmißverständlich stützte. Wenn jemand es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren konnte, eine solche Mitgliedskarte zu kaufen, dann war das für mich nachvollziehbar, und wenn sich das Gewissen regte, dann sollte der Betreffende sich auch weigern, der Aufforderung nachzu­kommen. Das wäre im Einklang mit dem Rat des Apostels Paulus in Römer, Kapitel 4, Verse 1-3 und Vers 23.[7] Doch die eigene Gewissensentscheidung für andere verbindlich zu machen oder diese Position als starre Vorschrift auszugeben, nach der sich andere zu richten hätten, das ließ sich meiner Meinung nach durch nichts rechtfertigen; dazu waren die Hinweise, die die Bibel und die äußeren Umstände des Falls boten, zu dürftig.

6.3 Zwei vollkommen unterschiedliche Masse werden von der leitenden Körperschaft angewendet
6.3.1 Strenge und unnachgiebige Haltung derer, die selbst nicht einen Finger rühren

Mit dieser Kenntnis der Umstände in Malawi im Sinn muß man sich dem zuwenden, was während der Diskussionen der leitenden Körperschaft über die Frage des Zivildienstes bekannt wurde. Viele der Äußerungen zu diesem Thema spiegelten die strenge, unnachgiebige Haltung, die man den Zeugen Jehovas in Malawi abverlangte. Unter anderem war zu hören: [116]

„Wenn auch nur der leiseste Verdacht eines Kompromisses oder Zweifels besteht, dann sollten wir es nicht tun. Kompromisse darf es nicht geben … Und noch einmal muß klar gemacht werden, daß es die Haltung der Neutralität ist, die von Jehova gesegnet wird, indem wir ,kein Teil der Welt sind‘ und uns von den Bereichen Religion, Politik und Militär fernhalten, sie weder direkt noch indirekt unterstützen. Wir wollen keine Grauzo­nen, wir wollen genau wissen, wo wir als kompromißlose Christen zu stehen haben.“[8]
„Die Ausführung ziviler Tätigkeit an Stelle von Wehrdienst ist … eine still­schweigende Anerkennung der Verpflichtungen gegenüber der Kriegsmaschinerie des Cäsars …. Deshalb kann von einem Christen nicht verlangt werden, er solle den militärischen Komplex unterstützen, weder direkt noch indirekt.“[9]
„Wenn ein Zeuge Jehovas zu einem Richter sagt, er sei bereit, in einem Kranken­haus oder einer vergleichbaren Institution Dienst zu tun, dann geht er mit ihm einen Handel ein und verletzt seine Lauterkeit gegenüber Gott.“[10]
„Zustimmung zum Zivildienst stellt eine Form der moralischen Billigung des ganzen Systems dar.“[11]
„Wir sollten weltweit einheitlich vorgehen und in dieser Angelegenheit eine entschiedene Position einnehmen …. Wenn wir den Brüdern soviel Spielraum lassen, kriegen wir Probleme …. Das Gewissen der Brüder muß erzogen werden.“[12]
„Wenn wir Cäsar nachgeben, dann wird kein Zeugnis gegeben.“[13]
„Wer Ersatzdienst macht, will sich nur drücken.“[14]

6.3.2 Ein ganz anderer Maßstab für ähnliches und schlimmeres Verhalten in Mexiko

Mir erscheint höchst bemerkenswert, daß diese strengen, unnachgiebigen Äußerungen von Menschen kamen, die zugleich Bescheid wußten über die Lage in Mexiko. In der Übersicht mit den Ergebnissen der Umfrage unter den Zweigbüros, die ich an alle Mitglieder der leitenden Körperschaft verteilte, war auch ein Bericht des Zweigbüros in Mexiko. Darin stand folgende Passage über die „Bescheinigung über abgeleisteten Wehrdienst“ („Identity Cartilla for Military Service“):

„Die Bescheinigung über abgeleisteten Wehrdienst wird üblicherweise durch die Teilnahme an einjährigen Wehrübungen erworben. Inhaber der Bescheinigung sind verpflichtet, sich zu melden, wenn das Land sie ruft, sei es bei einer Mobi1machug oder auch nur zur Feststellung der Personalstärke (Artikel 136 bis 139, Seite 5).

Obwohl es dem Militär und den Einberufungsbehörden gesetzlich verboten ist, diese Bescheinigung illegal auszustellen, beispielsweise gegen Zahlung eines Geldbetrags, wird die Regel doch von der großen Mehrzahl der Beamten nicht eingehalten (Artikel 50 und 51, Seite 21; Artikel 3, Seite 29; Anweisung Nr. 1 vom 16. September 1977, Seite 2, Absätze 3 und 4).

Fast jeder kann unter beliebigem Vorwand um den Militärdienst herumkommen, indem [117] er einem Beamten Geld gibt, damit er sein angeblich regelmäßiges erscheinen zu den wöchentlichen Übungen und Unterrichtsstunden bescheinigt, so dass man am Ende eine gültige Bescheinigung in Händen hat. In Mexiko ist dies gang und gäbe. Die mexikanische Regierung bemüht sich, die Beamten davon abzuhalten, Bescheini­gungen für Leute auszustellen, die keine Wehrübungen geleistet haben, sofern kein im Gesetz genannter Grund dafür vorliegt. Vor kurz em sagte ein General bei der Abnahme des Treuegelöbnisses vor 100 000 jungen Wehrpflichtigen. in Anwesenheit des Präsidenten der Republik, Licenciado Jose Lopez Portillo, die Armee werde keine ungesetzlichen Machenschaften beim Erwerb der Wehrdienstbescheinigung mehr dulden. Wörtlich: „Wir haben die feste Zusage gegeben, die letzten Auswüchse ungesetzlichen Handelns innerhalb des Militärs binnen kurzem zu beseitigen, und wir werden dafür sorgen. daß alle Jungen Männer zu ihrer Einberufungsbehörde gehen und dort ihre Bescheinigung erhalten“ (EL Heroido, 5. Mai 1976).“

Wie standen Jehovas Zeugen zu „ungesetzlichen Machenschaften“ in Verbindung mit diesem Gesetz? Im Brief des Zweigkomitees heißt es weiter:

„Junge Verkündiger haben in Mexiko mit dem Militärdienst keine Probleme. Die Wehrgesetze sind zwar sehr streng, doch gewöhnlich werden sie lasch angewendet. Meldet sich ein Verkündiger im wehrpflichtigen Alter nicht freiwillig zur Musterung, so fordert man ihn auch nicht dazu auf. Wer andererseits seine „Cartilla“ hat und Reservist ist, wird nie einberufen. Er muß lediglich seine „Cartilla“ abstempeln lassen, wenn er sich von einer Einheit zu einer anderen versetzen lässt; doch das ist nicht mit irgendwelchen Zeremonien verbunden, sondern bedeutet nur, daß man sich in einem Büro meldet, in dem die „Cartilla“ abgestempelt wird.

Die „Cartilla“ ist zu einem Ausweispapier geworden. Man legt sie vor, wenn man sich um einen Arbeitsplatz bewirbt, wenngleich das nicht Vorschrift ist. Man braucht sie nur, wenn man sich einen Reisepass ausstellen lassen will. Ohne „Cartilla“ darf man das Land nur mit Sondererlaubnis der Militärbehörden verlassen, Verkündiger, die eine „Cartilla“ haben wollen, gehen zu einer der Einberufungsbehörden, um sich registrieren zu lassen und ihre „Cartilla“ ausgestellt zu bekommen. Natürlich ist diese dann nicht vollständig, d.h. noch nicht gültig. Hierfür sucht man jemand auf, der Einfluß hat, oder geht direkt zu einem Beamten, läßt ihm einen bestimmten Betrag zukommen, je nachdem, wieviel verlangt wird, und so kommt man in den Besitz seiner Bescheinigung über abgeleisteten Wehrdienst; jedenfalls läuft es bei den meisten so ab.“

Kurz zusammengefaßt: In Mexiko müssen Männer im wehrpflichtigen Alter innerhalb eines Jahres eine bestimmte Zeit Kriegsdienst ableisten. Bei der Musterung erhält der Wehrpflichtige einen Wehrpaß, in dem fortlaufend die Teilnahme an der wöchentlichen militärischen Schulung eingetragen wird. Bescheinigt ein Beamter die Teilnahme, ohne dass der Wehrpflichtige wirklich anwesend war, so macht er sich strafbar. Die Beamten sind aber bestechlich, und das nutzen in Mexiko viele Männer aus. Nach Auskunft [118] des Zweigkomitees ist es auch unter Zeugen Jehovas in Mexiko gang und gäbe. Und weshalb? Man beachte, was in dem Brief weiter gesagt wird:

„Die Gesellschaft hat sich mit der Haltung der Brüder in dieser Frage vor Jahren befaßt, und uns liegen Informationen vor, die wir als Maßstab genommen haben, seit die Brüder bei der Gesellschaft angefragt haben. (Siehe beigefügte Kopie)“

Was war das für eine Information, die die Gesellschaft zugesandt hatte und nach der sich das Zweigbüro in Mexiko seit Jahren gerichtet hatte? Auf welchem Wege war sie dorthin gelangt? Wie ist das zu vereinbaren mit der Haltung im Fall Malawis und den strengen, unnachgiebigen Äußerungen von Angehörigen der leitenden Körperschaft, die sogar vor dem „leisesten Verdacht eines Kompromisses“ gewarnt und jede Form von „moralischer Billigung“ des Militärapparats abgelehnt hatten, „weder direkt noch indi­rekt“?

6.3.3 Die Brüder in Mexiko selbst verunsichert über zweideutiges toleriertes Verhalten

Wenige Tage nach der Sitzung der leitenden Körperschaft vom 15. Novem­ber 1978, in der es zu der Pattsituation in Sachen Zivildienst gekommen war, flog ich nach Mexiko. Ich sollte die Zweigbüros in Mexiko und einigen anderen Ländern Mittelamerikas besuchen. Das Zweigkomitee von Mexiko brachte von allein die Sprache auf das Verfahren, das in dem Bericht erwähnt wurde. Die Mariner im Komitee sagten, viele Zeugen Jehovas in Mexiko machten sich Gewissensbisse, weil die Zeugen in Malawi einer so schreck­lichen Verfolgung ausgesetzt seien wegen ihrer Weigerung, eine Parteimit­gliedskarte zu kaufen. Sie betonten aber, sie hätten den Zeugen in Mexiko genau das geraten, was dem Zweigbüro von der Weltzentrale gesagt worden sei. Und was war das? Manchem fällt es vielleicht schwer zu glauben, daß ein derartiger Rat tatsächlich gegeben wurde, doch hier sind die Beweis­stücke, die das Zweigkomitee vorlegte. Als erstes dieser Brief:

„4. Februar 1960 Nr. 123
N. H. Knorr
Brooklyn 1,
New York

Lieber Bruder Knorr!

Wir haben zwei Probleme. zu denen wir gem. Anweisungen von der Gesellschaft hätten. Als erstes haben wir den Fall eines Versammlungsdieners, der eine Tochter hat, die verheiratet ist und mit ihrem Mann bei ihrem Vater wohnt. Die Tochter und der Schwiegersohn waren Verkündiger, doch dem Schwieger­sohn wurde die Gemeinschaft entzogen, weil er eine andre Frau hatte. Im Laufe der Jahre wuchsen vor diesem Schwiegersohn zwei Familien heran, eine von seiner angetrauten Frau und Schwester in der Wahrheit, in deren elterlichem Haus er mit wohnte, und eine von der anderen Frau, die auch Kinder von ihm hat. Ihm ist natürlich seit langem die Gemeinschaft entzogen worden, doch in der Versammlung gab es viel Verwirrung und Meinungsverschiedenheiten, weil der Schwiegervater dieses bösen Mannes, der ja der Versammlungsdiener ist, ihm gestattet, mit seiner Tochter in seinem Haus zu wohnen. Im Lauf der Jahre ist die Verkündigerzahl gesunken und die Versammlung ist in einem sehr schlechten Zustand. Die Frage lautet: Ist die Tochter berechtigt, mit diesem Mann zusammenzuleben? [119] Er ist zwar ihr angetrauter Ehemann, unterhält aber zu seiner Zeit Beziehungen zu einer anderen Frau, mit der er auch Kinder hat. Ist es richtig, wenn der Schwiegervater es diesem Mann gestattet, mit seiner Tochter (einer Glaubensschwester) in seinem Haus zu wohnen? Wir würden gern wissen, wie die Gesellschaft in einen solchen Fall vorgeht, damit wir wissen, was wir zu tun haben.

Eine andere Sache, die vorzutragen wäre, betrifft das Gesetz, nach dem man als Teil der militärischen Ausbildung an Exerzierübungen teilnehmen muß. Nach Einjähriger Teilnahme erhält man eine Bescheinigung, in der dies bestätigt wird, und die wiederum die Grundlage dafür ist, einen Pass oder eine Fahrerlaubnis ausgestellt zu bekommen, sowie für viele weitere Rechtsgeschäfte. Den Brüdern ist die christliche Haltung der Neutralität klar, doch viele geben bestimmten Beamten Geld, und diese verschaffen ihnen dann die Exerzierbescheinigung. Ist es richtig, dies zu tun? Wenn ein Bruder tatsächlich am Exerzieren teilnimmt, wenden wir den Grundsatz an, daß Er Kompromisse gemacht hat, und ernennen ihn mindestens drei Jahre lang nicht zum Diener. Es gibt aber Brüder, die vielleicht Diener oder Kreisdiener sind und eine Exerzierbescheinigung besitzen und sie ab und zu für Rechtsgeschäfte verwenden, aber nicht an der Wehrübung teilgenommen haben. Wie handelt man hier richtig? Unter den Brüdern ist es schon lange Sitte den Geldbetrag zu zahlen und sich eine solche Bescheinigung zu besorgen, und viele von ihnen dienen heute als Versammlungs- und Kreisdiener. Sind sie schuldig? Oder ist dies lediglich etwas, das zu diesem verderbten System der Dinge gehört? Sollen wir darüber hinweggehen oder sollen wir etwas unternehmen? In diesem Land gibt es so vieles, das nicht ganz legal ist. Man kann von e einem Polizisten wegen der Verletzung einer Verkehrsvorschrift angehalten werden, und er erhält eine kleine „mordia“ oder Bestechung von 40 Cents. Jeder weiß, daß er dazu kein Recht hat, und doch gibt man ihm seine 5 Pesos, um nicht zum Polizeirevier gehen und 50 Pesos zahlen zu müssen und dabei noch viel Zeit zu vergeuden. Das ist hier so üblich; alle machen das. Ist es mit der Exerzierbescheinigung dasselbe? Wir würden Deinen Rat in dieser Sache sehr schätzen.

Mit Dir im Dienst für Jehova verbunden“

Diesen Brief schrieb das Zweigbüro in Mexiko an den Präsidenten der Gesellschaft. Im zweiten Absatz steht die Frage, die das Zweigbüro beant­wortet haben wollte: Ist es richtig, Bestechungsgelder zu zahlen, um an eine gefälschte Militärbescheinigung heranzukommen? (Die Kopie wurde vom Durchschlag des Originalschreibens aus den Akten des Zweigbüros angefer­tigt, weshalb die Unterschrift fehlt.)

6.3.4 Der Stein des Anstosses, der Ehebruch des Ehemannes: Er soll aus dem Haus gejagt werden

Und wie wurde die Anfrage beantwortet? Die Gesellschaft schrieb einen zweiseitigen Brief, datiert 2. Juni 1960. Es folgt die Übersetzung der Seite, die mir das Zweigkomitee vorgelegt hat und auf der die Gesellschaft ihre Stellungnahme zu der Frage abgibt (Kopie des englischen Originals siehe Anhang):

„La Torre Del Vigia
Calzada Melchor Ocampo No. 712
Mexico 4, D.F.

Mexico

2. Juni 1960 (157) Seite 2

… Weg einzuschlagen, als oben beschrieben, wäre nicht nötig. Der hauptsächliche Stein des Anstoßes, nämlich der Ehebruch des Mannes, wäre beseitigt. Sowohl dem Versammlungsdiener wie auch seiner Tochter muß die Angelegenheit daher ganz klar und unmißverständlich dargelegt werden. Darauf muß der Versammlungsdiener im Interesse der Versammlung den ersten Schritt in die richtige Richtung tun. Wenn er sich weigert, den ehebrecherischen Schwiegersohn aus dem Haus zu [120] jagen, wird er selbst zu einem Stein des Anstoßes, denn er gibt der Versammlung weiterhin Anlaß zum Anstoß und stört ihre Einheit und den Frieden ihrer Mitglieder. Will er diesen Weg nicht einschlagen, so muß er seines Postens als Versammlungsdiener enthoben werden.

Was nun diejenigen betrifft, die durch Zahlung eines Geldbetrags an die verantwortlichen Beamten vom Ableisten des Militärdienstes entbunden sind, so ist dies das Gleiche, was auch in anderen lateinamerikanischen Ländern geschieht, wo sich die Brüder durch Geldzahlung an einen Militärbeamten frei­kaufen, um sich ihren Freiraum für theokratische Tätigkeit zu erhalten. Wenn Angehörige des militärischen Apparats bereit sind, sich gegen Entrichtung einer Gebühr auf ein solches Verfahren einzulassen, dann ist das die Verantwortung dieser Vertreter des Staates. Das Geld fließt in diesem Fall nicht dem Militär­apparat zu, sondern geht an die daran beteiligte Einzelperson über, Wenn das Gewissen einiger Brüder es ihnen gestattet , sich darauf einzulassen, damit. sie größere Freiheit haben, so besteht unsererseits kein Einwand dagegen. Für den Fall allerdings, daß sie wegen dieser Handlungsweise Schwierigkeiten bekommen sollten, müßten sie diese selbst tragen. Wir können ihnen dann keine Hilfestellung gewähren. Wenn aber diese Handlungsweise dort Sitte ist und die Inspektoren sie billigen, indem sie keine Nachforschungen über den Wahrheitsgehalt der Bescheinigungen anstellen, dann kann man über diese Sache hinweggehen wegen der daraus entstehenden Vorteile. Im militärischen Ernstfall müßten die Brüder, die Inhaber einer solchen Bescheinigung sind , eine Entscheidung treffen, der sie sich nicht durch Geldzahlung entziehen können, sondern die unzweideutig zeigt, auf welcher Seite sie stehen. Dann wird ihr Glaube geprüft und dann müssen sie beweisen, daß sie sich in dieser entscheidenden Prüfung als Christen neutral verhalten.

Treu mit Euch im Königreichsdienst verbunden“

Der Brief des Zweigbüros war zwar an Präsident Knorr gerichtet, doch die Antwort mit dem Stempelschriftzug der Gesellschaft darunter stammte offenbar von Vizepräsident Franz, der – wie bereits erwähnt – von Präsident Knorr immer dann um Hilfe gebeten wurde, wenn es galt, allgemeine Leitlinien aufzustellen, wie in diesem Fall. Der Stil ist typisch für den des Vizepräsidenten.

6.3.5 Ist eine Bestechung bloss eine „Bezahlung eines Geldbetrages“?

Es lohnt sich, einmal die Ausdrucksweise in diesem Brief näher zu untersu­chen. Aufschlußreich wäre auch, sich noch einmal die zuvor wiedergegebe­nen Äußerungen der Mitglieder der leitenden Körperschaft zur Frage des Zivildienstes anzusehen und sie damit zu vergleichen. Dort handelte es sich um unverblümte, sogar aggressive Worte, bei denen nicht erst lange um Formulierungen gerungen und kein Blatt vor den Mund genommen wurde. In diesem Antwortschreiben der Gesellschaft auf die Anfrage des Zweiges in Mexiko wird das Wort „Bestechung“ vermieden und stattdessen von „Zahlung eines Geldbetrags“ und „Entrichtung einer Gebühr“ gesprochen. Es wird betont, daß das Geld einer Privatperson zukommt und nicht „dem Militärapparat“, womit anscheinend angedeutet werden soll, daß dadurch der moralische Wert der Transaktion gehoben wird. In dem Brief heißt es, das Verfahren sei „dort Sitte“ und man könne „über diese Sache hinwegse­hen wegen der daraus entstehenden Vorteile“, solange die Inspektoren sich nicht für „den Wahrheitsgehalt der Bescheinigungen“ interessieren. Am Schluß wird davon gesprochen, daß die Lauterkeit irgendwann in der Zukunft einmal einer „entscheidenden Prüfung“ unterzogen werden mag. [121] Dieselbe Aussage, formuliert im Stil der Sprache während der Sitzungen der leitenden Körperschaft über das Zivildienstproblem, hätte wohl ungefähr so geklungen:

„Auch in anderen lateinamerikanischen Ländern zahlen Jehovas Zeugen Beste­chungsgelder an korrupte Beamte. Wenn sich Angehörige des Kriegsapparates bestechen lassen, müssen sie das Risiko selbst tragen, Wenigstens geht das Geld nicht unmittelbar an den Kriegsapparat, sondern nur an einen Oberst oder einen anderen Offizier, der es einsteckt. Wenn sich das Gewissen von Brüdern, die sich mit einem Beamten auf einen solchen Handel einlassen, nicht regt, so haben wir auch nichts dagegen. Gibt es nachher aber Ärger, dürfen sie nicht auf unsere Hilfe zählen. Da jeder das dort so macht und die Inspektoren sich nicht über die gefälschten Papiere aufregen, könnt Ihr im Zweigbüro ebenfalls ein Auge zudrüc­ken. Im Falle eines Krieges gibt es dann schon Gelegenheit, sieh über die Frage der Neutralität Gedanken zu machen.
Treu mit Euch im Königreichsdienst verbunden Eure Brüder…“

Ich will hier nicht sarkastisch sein und glaube auch nicht, daß dies ein Beispiel für Sarkasmus ist. Der Text gibt meines Erachtens in fairer Weise den Rat der Gesellschaft an das Zweigbüro in Mexiko in normaler Alltags­sprache wieder, ohne beschönigende Wendungen, eben in der Ausdrucks­weise, die in den genannten Sitzungen des Gremiums üblich war.

Ein Grund, weshalb mich diese Information persönlich so sehr schockiert hat, ist, daß zur selben Zeit, da in dem Brief davon gesprochen wird, die Gesellschaft erhebe „keinen Einwand“, wenn sich Zeugen Jehovas in Mexiko ihrer Einberufung „durch Geldzahlung entziehen“, zu genau dersel­ben Zeit junge Männer in der Dominikanischen Republik scharenweise wertvolle Jahre ihres Lebens im Gefängnis verbrachten, weil sie sich weigerten, an gerade solchen Übungen teilzunehmen. Einige wurden wegen ihrer Weigerung zwei- oder dreimal verurteilt, wie zum Beispiel Leon Glass und sein Bruder Enrique, so daß sie bis zu neun Jahren ihres jungen Lebens im Gefängnis zubrachten. Während dieser Jahre waren der Präsident und der Vizepräsident der Gesellschaft in der Dominikanischen Republik und haben sogar das Gefängnis besucht, in dem viele junge Männer eingesperrt waren. Es ist für mich unfaßbar, wie man über die Lage dieser Gefängnisin­sassen in der Dominikanischen Republik Bescheid wissen und trotzdem zugleich derart mit zweierlei Maß vorgehen konnte.

Im Jahr 1964, vier Jahre nach diesem Brief an den Zweig in Mexiko, brachen die ersten Verfolgungen über Jehovas Zeugen in Malawi herein und es kam die Frage auf, wie man sich zu dem Erwerb der Parteimitgliedskarte stellen sollte. Das Zweigbüro in Malawi vertrat die Position, dies sei eine Verlet­zung der christlichen Neutralität, also ein Kompromiß, der eines wahren Christen nicht würdig sei. Der Weltzentrale war diese offizielle Position bekannt. Kurz darauf ebbte die Welle der Gewalttat ab, brach aber im Jahr 1967 so heftig über Jehovas Zeugen herein, daß sie zu Tausenden aus ihrem Heimatland vertrieben wurden. Im Hauptbüro Brooklyn gingen Berichte über entsetzliche Grausamkeiten in immer größerer Zahl ein.[122]

6.4 Willkür in der Anwendung vom Rechtsmaßstab führt zu gravierender Ungleicheit
6.4.1 Im einen Land werden Gesetzesübertretung toleriert, im anderen muß Folter als Konsequenz akzeptiert werden!

Welche Wirkung hatten die Berichte dort, und wie wirkten sie sich auf das Gewissen derer aus, die die Anweisungen an Mexiko kannten? In Malawi wurden die Glaubensgenossen geschlagen und gefoltert, Frauen vergewal­tigt, Häuser und Felder zerstört, und ganze Familien flohen dafür außer Landes, daß sie fest entschlossen die Position der Organisation vertraten, es sei moralisch verwerflich und stelle einen Verrat dar, wenn man eine Parteimitgliedskarte kaufe. Zur selben Zeit bestachen ihre Glaubensbrüder in Mexiko die Militärbeamten, damit diese ihnen bescheinigten, sie hätten ihre Kriegsdienstpflicht erfüllt, obwohl sie nie an Schulungen teilgenom­men hatten, und wenn sie sich an das Zweigbüro wandten, hielt man sich dort an die Anweisung der Gesellschaft. Kein Wort wurde darüber verloren, daß diese Handlungsweise den Grundsätzen der Organisation oder dem Wort Gottes widersprach. Und wie reagierte die Führungsspitze der Organi­sation, die über alles genauestens Bescheid wußte! Hier die Fakten:

Neun Jahre nach dem ersten Brief sandte das Zweigbüro in Mexiko einen zweiten, ebenfalls an Präsident Knorr adressierten Brief, der das Datum des 27. August 1969 trug. Diesmal wurde ein Punkt hervorgehoben, der nach Meinung der Verfasser übersehen worden war. Die Seiten 3 und 4 werden auszugsweise wiedergegeben, so wie sie mir von den Mitarbeitern des Zweigbüros vorgelegt wurden. Die Teile, die dem Zweigbüro wichtig waren, habe ich unterstrichen.

„Frage: In den Zusammenkünften des Zweiges im Juni haben wir die Angelegenheit erörtert, die auf Seite 33 und 34 des Buches „Aid to Answering“ dargestellt ist. Angesichts der Art und Weise, wie hier in der Vergangenheit in der Frage des Wehrdienstes vorgegangen wurde, habe ich einige Brüder darauf Aufmerksam ge­macht; doch da es sein kann, daß ich nicht über alle Details informiert bin, dachten wir es sei das Baste, nichts zu unternehmen, sondern anzufragen und eine Antwort abzuwarten. Die Nachforschung in unseren Unterlagen förderte einen Brief vom 4. Februar 1960 (Nr. 123) in dem die Frage gestellt wurde, was in den zahlreichen Fällen zu tun sei, in denen jemand einen Geldbetrag entrichtet, um eine Wehrdienstbescheinigung zu bekommen. In der Frage wird aber nichts davon gesagt, daß der Inhaber dieses Dokuments damit der ersten Reserve angehört und im Notfall einberufen wird, wenn die unter Waffen stehenden Truppen nicht mehr Herr der Lage werden können. Unsere Frage lautet daher; Ändert das etwas an dem Verfahren in dieser Angelegenheit, das Ihr in Eurem Brief vom 2. Juni 1960, Seite 2, dargelegt habt, als Ihr die erwähnte Frage beantwortet? In Eurem Brief hieß es: „Was nun diejenigen betrifft, die durch Zahlung eines Geldbetrags an die verantwortlichen Beamten von Ableistung des Militärdienstes entbunden sind, so ist dies das Gleiche, was auch in anderen lateinamerikanischen Ländern geschieht, wo sich die Brüder durch Geldzahlung an einen Militiärbeamten freikaufen, um sich ihren Freiraum für theokratische Tätigkeit zu erhalten. Wenn Angehörige des militärischen Apparats bereit sind, sich gegen Ent­richtung einer Gebühr auf ein derartiges Verfahren einzulassen, dann ist das die Verantwortung dieser Vertreter des Staates. Das Geld fließt in diesem Fall nicht ….“ [123]

„Watch Tower Bible and Tract Society
Office of the President
124 Columbia Heights
Brooklyn, New York 11201

27. August 1959 Seite 4 Nr. 182

… dem Militärapparat zu, sondern geht an die daran beteiligte Einzelperson über. Wenn das Gewissen einiger Brüder es ihnen gestattet, sich darauf einzulassen, damit sie größere Freiheit haben, so besteht unsererseits kein Einwand dagegen. Für den Fall allerdings, daß sie wegen dieser Handlungsweise Schwierigkeiten be­kommen sollten, müßten sie diese selbst tragen. Wir können ihnen dann keine Hilfe­stellung gewähren. Wenn aber diese Handlungsweise dort Sitte ist und die Inspek­toren sie billigen, indem sie keine Nachforschungen über den Wahrheitsgehalt der Bescheinigungen anstellen, dann kann man über diese Sache hinwegsehen wegen der daraus entstehenden Vorteile. Im militärischen Ernstfall müßten die Brüder, die Inhaber einer solchen Bescheinigung sind, eine Entscheidung treffen der sie sich nicht durch Geldzahlung entziehen können, sondern die unzweideutig zeigt, auf welcher Seite sie stehen. Dann wird ihr Glaube geprüft und dann müssen sie beweisen, daß sie sich in dieser entscheidenden Prüfung als Christen neutral verhalten.”

Wir haben uns an das, was Ihr geschrieben habt, bisher gehalten, doch uns scheint, daß es so nicht bleiben kann, wenn man berücksichtigt, daß diese Brüder der ersten Reserve angehören. Andererseits liegt anscheinend der Segen Jehovas auf seinen Dienern hier im Land, da des Werk in den letzten Jahren sehr guten Fortschritt gemacht hat, und das, obwohl die meisten Kreis- und Bezirksdiener so verfahren sind, ebenso die Bethelmitarbeiter. Wir wären Euch sehr dankbar für eine Nachricht, ob wir in dieser Angelegenheit in Zu­kunft anders verfahren sollen als bisher oder nicht. Wenn sich etwas ändert, dann können die Brüder keinen Reisepaß mehr bekommen, doch zu Kongressen im Lande selbst können sie immer noch fahren. Was wird mit denen, die der ersten Reserve angehören, falls eine Veränderung im Verfahren vorgenommen wird? Was sollen wir mit ihnen machen? Wir warten Eure Antwort ab.

Die Bauarbeiten an unserem neuen Gebäude schreiten gut voran, wir denken, daß es bis zu den Kongressen, die dort geplant sind, fertiggestellt sein wird und dann dem Preise Jehovas und der Erbauung der Brüder dienen kann,

Euer Bruder und Mitdiener“

Das Antwortschreiben, datiert 5. September 1969, trägt den Unterschrifts­stempel der New Yorker Vereinigung, doch das Geschäftszeichen vor dem Datum weist aus, daß es vom Präsidenten durch einen seiner Sekretäre geschrieben wurde (das Zeichen „A“ steht für Präsident, „AG“ für einen der Sekretäre). Beim Lesen dieser Antwort darf man nicht vergessen, daß die Weltzentrale genauestens darüber informiert war, welch schreckliche Qua­len die Zeugen Jehovas in Malawi 1964 und 1967 bereits durchgemacht [124] hatten, weil sie sich standhaft weigerten, eine Parteimitgliedskarte zu kaufen, wie das die Regierung ihres Landes verlangte. (Englischer Original­text siehe Anhang.)

„A/AG 5. September 1969

Zweig Mexico

Liebe Brüder!

Euer Brief vom 27. August (182) ist in unseren Händen. Ihr habt darin eine Frage bezüglich der Brüder gestellt, die sich haben erfassen lassen und jetzt der ersten Reserve angehören.

Der Brief vom 4. Februar 1960 (123), den Ihr erwähnt, behandelt das Thema bereits erschöpfend. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Die Verantwortung trägt jeder selbst. Sollte er je einberufen werden, wird er sich entscheiden müssen. Vorher braucht nichts unternommen zu werden. Bis dahin können die Brüder, die sich haben registrieren lassen und eine Gebühr entrichtet haben, ihren Dienst ungehindert durchführen. Wir billigen das zwar nicht, doch es ist ihr Gewissen, nicht unseres, das ihnen gestattet, so zu handeln. Wenn ihr Gewissen das zuläßt und sie sich keine Kompromisse zuschulden kommen lassen, dann könnt Ihr den Fall als erledigt ansehen. Für Euch besteht kein Grund, irgendwelche Fragen zu beantworten oder einzelnen etwas zu erklären oder Euch gar auf Diskussionen einzulassen. Eines Tages kommt diese Frage vielleicht auf uns zu und dann müssen sie sich entscheiden, wie der Brief sagt. Dann müssen sie selbst die Entscheidung treffen. Wir können nicht für jeden Menschen in der Welt Ent­scheidungen fällen. Wenn ihr Gewissen es zuläßt, so zu handeln und der ersten Reserve anzugehören, dann muß das ihre Sorge sein , falls sie sich Sorgen machen. Es geht nicht an, daß das Büro der Gesellschaft sich darüber den Kopf zerbricht.

Die Gesellschaft hat stets den Standpunkt vertreten, daß man die: Gesetze halten muß. Wenn diejenigen so gehandelt haben, wie Ihr es in Eurem Brief schildert , ohne daß ihr Gewissen sich regt, dann lassen wir die Sache auf sich beruhen. Es gibt für uns keinen Anlass, die Gewissensentscheidung eines anderen Menschen zu treffen, oder darüber“ zu diskutieren oder in Streit zu geraten. Falls die Betreffenden keine Kompromisse machen, indem sie etwa Dienst mit der Waffe tun, und wenn ihr Handeln es ihnen ermöglicht, weiterhin ihre Schwerter zu Pflugscharen zu schmieden, dann liegt die Entscheidung bei ihnen. Die Versammlungsaufseher brauchen erst dann einzuschreiten, wenn jemand davon abweicht. Laßt darum alles so, wie es ist und wie es seit Februar 1960 gehandhabt wird und geht nicht weiter darauf ein.

Möge Jehovas reicher Segen mit Euch sein

Eure Brüder“

Was das Ganze so vollkommen unbegreiflich macht, ist die Tatsache, daß die Organisation die Zugehörigkeit zum Militär stets haargenau so angese­hen hat wie die Mitgliedschaft in einer politischen Organisation. Jeder [125] Zeuge Jehovas, der in eines dieser Lager überwechselt, wird automatisch als jemand eingestuft, der „die Gemeinschaft der Versammlung verlassen hat“. Dabei hatte das Zweigbüro in Mexiko glasklar gesagt, daß alle Zeugen Jehovas, die (mittels Bestechung) in den Besitz einer vollständig ausgefüll­ten Kriegsdienstbescheinigung gelangt waren, von da ab der ersten Reserve des Militärs angehörten. In Malawi riskierten die Glaubensbrüder Kopf und Kragen, verloren Haus und Hof, weil sie sich an die Parole hielten, die die Organisation für ihr Land ausgegeben hatte. In Mexiko gab es ein derartiges Risiko überhaupt nicht, und trotzdem verfuhr man hier mit der größten Nachsicht. Männliche Glaubensangehörige durften dort der ersten Reserve der Armee angehören und zugleich Kreis- und Bezirksaufseher und Mitglie­der der Bethelfamilie sein! Das sagt der Bericht des Zweigkomitees aus­drücklich (und außerdem zeigt er auch, wie verbreitet die Sitte, durch Bestechung an die Bescheinigung heranzukommen, unter den Zeugen Jehovas war). Es heißt darin weiter:

„Wie im oben angeführten Brief aus Brooklyn erwähnt, müssen die Brüder selbst entscheiden und nach ihrem Gewissen handeln. Trotzdem ist es angebracht, einmal klarzustellen, wie verbreitet in der Organisation in Mexiko das Verfahren ist, sich die Bescheinigung auf diese weise (durch Geldzahlung) zu beschaffen. Die Unannehmlichkeiten, die jemand ohne diese Bescheinigung hat, bestehen darin, daß er das Land nicht verlassen kann (was die Brüder in unserem Land häufig tun, um Kongresse in den USA zu besuchen) und daß er etwas Schwierigkeit hat, Arbeit zu bekommen, bei der das Dokument benötigt wird. Davon abgesehen, haben die jungen Männer keinen zwingenden Grund, sich eine solche Bescheinigung zu besorgen. Es ist aber so einfach, sie zu bekommen und andere junge Männer um Auskunft zu bitten, die sie bereits haben. Von diesen erfahren sie dann, wie man vorgeht, und sie denken dann nicht einmal darüber nach, ob es denn für sie selbst richtig ist, das Dokument auf diese Weise zu beschaffen.“

Daß diese Beschreibung den Tatsachen entspricht, können buchstäblich Tausende von Zeugen Jehovas in Mexiko bestätigen. Alle Mitglieder des Zweigkomitees in Mexiko wissen es. Und alle Mitglieder der leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas wissen darüber Bescheid, welche offizielle Position die Weltzentrale in dieser Frage eingenommen hat. Doch außer­halb Mexikos hatten nur die wenigsten eine Ahnung davon, was vorging. Und in Malawi weiß wahrscheinlich kein einziger Zeuge Jehovas etwas darüber.

6.4.2 Doppelmoral an oberster Stelle der Hierarchie etwas Selbstverständliches

Einen klareren Fall von Doppelmoral kann ich mir nicht vorstellen. Ein Denken, in dem Platz ist für die in Mexiko vertretene Position, und das zugleich so energisch und dogmatisch verlangt, die Ableistung von Zivil­dienst sei zu verurteilen, weil dies“ von der Regierung als Erfüllung der Wehrdienstpflicht angesehen wird“ und „eine stillschweigende Anerken­nung der Verpflichtungen gegenüber der Kriegsmaschinerie des Cäsars“ darstelle, ist derart verdreht, daß ich es nicht nachvollziehen kann. Diesel­ben Männer, die solches in den Sitzungen der leitenden Körperschaft sagten und verlangten, es dürfe „keine Grauzonen“ geben, und daß „das Gewissen der Brüder erzogen werden muß“, wußten dabei genau darüber Bescheid, daß es unter Jehovas Zeugen in Mexiko seit über 20 Jahren gang lind gäbe ist, sich durch Bestechung ein Dokument zu verschaffen, in dem ihnen die [126] Teilnahme am Kriegsdienst bescheinigt wird, und daß die Weltzentrale dazu offiziell verkündete, dies bliebe ihrem Gewissen überlassen.

Und trotz alldem plädierten einige Mitglieder (zum Glück war dies in mehreren Sitzungen nur eine Minderheit] noch für die Beibehaltung der bisherigen Praxis, einen Mann als jemand einzustufen, „der die Organisa­tion verlassen hat“, wenn er auf die Frage des Richters, ob er bereit sei, in einem Krankenhaus zu arbeiten, offen und ehrlich antwortet, sein Gewis­sen würde dies zulassen. Sie sprachen sich dafür aus, obwohl ihnen zugleich bewußt war, daß in Mexiko Älteste, Kreisaufseher. Bezirksaufseher und Mitarbeiter des Zweigbüros Beamte bestachen, um einen gültigen Wehrpaß zu bekommen, in dem stand, daß sie nun der ersten Reserve des Militärs angehörten, der „Kriegsmaschinerie“.

Ein Mitglied der leitenden Körperschaft, das sich für die bisherige Verfah­rensweise stark machte, erzählte davon, daß Richard Abrahamson vom Zweigkomitee in Dänemark über den Zivildienst einmal gesagt habe:

„Mich schaudert bei dem Gedanken, diesen jungen Männern freie Wahl zu lassen.“ Und dabei hatte es in der offiziellen Anweisung der Weltzentrale an den Zweig in Mexiko geheißen, wenn junge Brüder ein Bestechungsgeld für ein Dokument bezahlten, das sie der ersten Reserve zuweist, „dann muß das ihre Sorge sein, falls sie sich Sorgen machen. Es geht nicht an, daß das Büro der Gesellschaft sich darüber den Kopf zerbricht.“ Weiter unten in dem Brief stand: „Es gibt für uns keinen Anlaß, die Gewissensentscheidung eines anderen Menschen zu treffen.“

Weshalb hat man diese Position nicht auch in Malawi vertreten? Ich bezweifle stark, daß die Mehrzahl der Zeugen Jehovas dort zu denselben Schlüssen gelangt wäre wie die Mitarbeiter ihres Zweigbüros. Ebenso zweifelhaft ist, daß auch nur ein einziger Einheimischer aus Malawi (damals noch Njassaland) an dieser Grundsatzentscheidung mitgewirkt hat. Tragen die leitenden Männer in der Organisation eigentlich überhaupt keine Verantwortung für diesen eklatanten Widerspruch in ihren Anwei­sungen?

6.4.3 Wie gewohnt, die eigene Verantwortung wird auf die Schulter der anderen geschoben. Gott richtet aber schlussendlich unparteiisch.

Bemerkenswert ist, was die Watch Tower Society darüber sagte, wer letztlich die Verantwortung dafür trug, daß die Behörden in Malawi die hohen Grundsätze ihrer Verfassung nicht einhielten: Präsident Banda. Wörtlich heißt es über die Mißhandlung der Zeugen in seinem Land:

„Wenn er es weiß und zu­läßt, daß diese Gewalttaten fortgesetzt wer­den, dann muß er als Führer des Landes und Führer der MCP auch die Verantwortung für das tragen, was in seinem Land und im Namen seiner politischen Partei vorgeht. Gleicherweise können Parlaments- und Parteimitglieder, die die Jugendlichen ent­weder zu Gewalttaten angestiftet oder ihre [127] Augen vor den Geschehnissen verschlossen haben, nicht von Schuld freigesprochen wer­den. Können Zivilbeamte, Polizeibeamte, Ju­stizbeamte und andere verantwortliche Amts­personen, die um ihrer Stellung willen das, was in Malawi vorgeht. durch ihr Stillschwei­gen gutheißen, sich selbst von Schuld frei­sprechen?“ [15]

Der Maßstab, den die Organisation an die Handlungen der Behörden in Malawi anlegte, muß auf jeden Fall auch für sie selbst gelten. Hätte die leitende Körperschaft wirklich geglaubt, die Anweisung in Malawi sei korrekt, so hätte sie sich gedrängt fühlen müssen, die Position, die in Mexiko eingenommen wurde, zurückzunehmen. Schließlich war ihr ja bekannt, was über die Behörden in Malawi und deren Verantwortung geschrieben worden war. Wenn man an der starren Position in Malawi festhält, muß man von ihrer Richtigkeit felsenfest überzeugt sein, ohne den geringsten Zweifel, daß dies für einen Christen die einzig mögliche Position ist, weil sie fest und unerschütterlich in Gottes Wort verankert ist. Billigte man die Position, die in Mexiko galt, in irgendeiner Form, so leugnete man damit, daß man überhaupt dieser Überzeugung war. Bestand andererseits die Auffassung, das Vorgehen in Mexiko sei in Ordnung oder zumindest hinnehmbar, daß nämlich jeder sein Gewissen selbst entscheiden ließ, ob er sich eine Militärbescheinigung beschaffen sollte oder nicht (auch wenn das auf ungesetzlichem Wege geschah), dann sollte man den Glaubensbrüdern in Malawi dasselbe Recht zur eigenen Gewissensentscheidung eingeräumt haben, dazu noch in einer Angelegenheit, die mit keinerlei Bestechung, Ungesetzlichkeit oder Fälschung verbunden war. Leute, die keine klare Stellung beziehen und „die Augen vor den Geschehnissen verschlossen haben“, sie „durch ihr Stillschweigen gutheißen“, vielleicht „um ihrer Stellung willen“, tun genau dasselbe, was sie bei den Verantwortlichen in Malawi verurteilen ließen.

Wie reagierte die leitende Körperschaft, als die Informationen aus Mexiko auf dem Tisch lagen? Die Anweisungen für Mexiko waren von nur zwei Männern abgefaßt worden, doch jetzt wußte das ganze Gremium davon,[16] Zeigte sich Verantwortungsgefühl? Wie stand man zu der offensichtlichen Unvereinbarkeit dieser Position mit der für Malawi gültigen?

6.4.4 Kompromisslos auf der einen Seite, kompromissbereit auf der anderen: Gesetzesdenken, das auf Lücken aufbaut!

Als ich die Sprache auf diesen Sachverhalt brachte, fiel von seiten all derer, die sich so kernig und kompromißlos gegen den Zivildienst ausgesprochen hatten, kein Wort der Entrüstung oder der Mißbilligung. Wenn jemand vorher vollmundig dagegen war, „auch nur den Verdacht“ eines Kompromisses [128] entstehen zu lassen, erhob er jetzt nicht die Stimme, in Mexiko müsse anders verfahren werden. Wiewohl bereits die dritte und vierte Welle der Gewalt über die Zeugen Jehovas in Malawi hereingebrochen waren (1972 und 1975), zeigte sich keiner bestürzt darüber, daß die dort angewand­ten Maßstäbe denen in Mexiko völlig entgegensetzt waren. Die meisten konnten anscheinend akzeptieren, daß man in Mexiko so verfuhr, während sie zugleich verlangten, für Menschen anderswo habe ein völlig anderer Maßstab zu gelten.

Ich wiederhole: Meines Erachtens geht es im Kern nicht darum, welche Einzelpersonen gerade beteiligt sind und welche Persönlichkeit sie haben. In bin zu der Einsicht gekommen, daß eine solche Haltung in Wahrheit typisch ist für jeden Machtapparat. der das Christentum vom Gesetzesden­ken her angeht. Dieses läßt die Beteiligten zwar erkennen, daß zweierlei Maß angewendet wird, doch das bereitet ihnen keine besondere Gewissens­bisse. Es spricht sehr für die Brüder in Mexiko, daß ihnen ihr Gewissen schlug, als sie von den schweren Leiden hörten, die ihre Glaubensbrüder zu ertragen hatten, weil sie sich weigerten, legal einen Geldbetrag für eine Parteimitgliedskarte der herrschenden Regierung zu zahlen, während sie sich selbst illegal durch Bestechung ihren Wehrpaß besorgten. „Denen da oben“ im Elfenbeinturm dagegen waren solche Gefühlsregungen eigenartig fremd; sie spürten gar nicht, welche Wirkung eine solche Doppelmoral auf die Menschen hatte. Auch das ist meines Erachtens Auswirkung dieses Systems, und es ist einer der Gründe, weshalb ich es so abstoßend finde. Im Herbst 1978 wußten alle Mitglieder der leitenden Körperschaft, was in Mexiko gespielt wurde. Fast ein Jahr später, im September 1979, nahm das Gremium die Diskussion über die noch offene Frage des Zivildienstes wieder auf; Anlaß dafür war diesmal ein Brief aus Polen.

Milton Henschel sprach sich für ein äußerst behutsames Vorgehen aus und warnte davor, daß der Zivildienst „eine Falle zur Indoktrinierung der Brüder“ sein könne; er befürwortete den Ausweg, den viele Zeugen Jehovas in Polen wählten, die freiwillig im Kohlenbergbau arbeiteten, um der‘ Einberufung zu entgehen. Lloyd Barry drängte wiederum darauf, wir müß­ten die Position vertreten, daß Jehovas Zeugen „mit dem ganzen Militärap­parat nichts zu tun haben dürfen“. Ted Jaracz sagte: „Unsere Brüder werden in Schwierigkeiten kommen, und sie blicken zu Jehovas Organisation um Leitung auf.“ Er meinte, wir dürften hierin nicht uneins sein und sollten bei den Brüdern nicht den Eindruck erwecken, als sage die leitende Körper­schaft, die Ableistung des Zivildienstes sei völlig in Ordnung. Carey Barber vertrat die Ansicht: „Hier gibt es keinen Spielraum für Gewissensentschei­dungen. Darin dürfen wir uns einfach nicht beirren lassen. Nachgeben kommt überhaupt nicht in Frage.“ Fred Franz sagt: „Unser Gewissen muß biblisch geschult sein.“ Noch einmal machte er sich für die traditionelle Haltung der vollständigen Ablehnung jedes Zivildienstes stark.

Ewart Chitty gehörte dem Kollegium jetzt nicht mehr an; auf Wunsch der leitenden Körperschaft hatte er seinen Rücktritt eingereicht. Grant Suiter [129] war in der Sitzung nicht anwesend. Am 15. November hatten beide für eine Änderung gestimmt. Dafür gab es zwei neue Mitglieder: Jack Barr aus England und Martin Pötzinger aus der Bundesrepublik Deutschland. Beide waren am 15. September 1979 anwesend. Als es schließlich zur Entschei­dung kam, waren beide Seiten gerade gleich stark, acht stimmten für eine Änderung, acht dagegen (einschließlich der beiden Neuen).

6.4.5 Bedenken betreffend Bestechungsgelder werden weiterhin unter den Teppich gekehrt!

Am 3. Februar 1980 kam der Punkt erneut auf die Tagesordnung. Mehr als ein Jahr war seit meinem Besuch in Mexiko verstrichen, und Albert Schroeder hatte dem Land einen weiteren Jahresbesuch abgestattet. Das Zweigkomitee in Mexiko hatte ihm wiederum seine Bedenken an der Praxis geäußert, durch Bestechung an gefälschte Militärpapiere zu kommen, und Schroeder berichtete über die unveränderte Sachlage. Aus den Kommenta­ren während der Sitzung wurde deutlich, daß keine Zweidrittelmehrheit zustande kommen würde, und so wurde erst gar kein Antrag zur Abstim­mung gestellt.

Die Sache wurde zu den Akten gelegt. Vom November 1977, als der Brief von Michel Weber, dem Ältesten in Belgien, einging, bis zum Februar 1980 hatte die leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas sich sechs Sitzungen lang erfolglos um eine Lösung bemüht.

Wie aber stand es um die Menschen, die von der weiter geltenden Richtlinie betroffen waren und die der Watchtower als „das Fußvolk“ bezeichnet hatte? Konnten auch sie diese Frage „zu den Akten“ legen? Die Unfähigkeit dieses Gremiums, seine unabdingbare Zweidrittelmehrheit zustande zu bringen, bedeutete für alle männlichen Zeugen Jehovas weltweit, die gemäß ihrem Gewissen gehandelt und den Zivildienst als gerechte Forderung des Staates akzeptiert hatten, daß sie dies nur um den Preis tun konnten, als Außenstehende angesehen zu werden, wie Ausgeschlossene. Es bedeutete auch, daß die leitende Körperschaft als Ganzes willens war, die schon 20 Jahre lang bestehende Regelung in Mexiko weiter laufen zu lassen, während eine vollständig andere Position in Malawi unverändert beibehalten wurde.

6.5 Zweierlei Gewichtssteine zum Wiegen *
6.5.1 Wirtschaftliche Interessen vor religiöser Disziplin?

„Zweierlei Gewichtssteine sind für Jehova etwas Verabscheu­ungswürdiges, und eine betrügerische Waage ist nicht gut“ (Sprü­che 20:23).

Die Denkweise einiger Mitglieder der leitenden Körperschaft wird viel­leicht verständlich, betrachtet man einige weitere Umstände der Tätigkeit der Zeugen Jehovas in Mexiko. Als Folge der mexikanischen Revolution ist es nach der Verfassung jeder religiösen Organisation untersagt, Eigentum an Immobilien zu haben. Das läßt sich darauf zurückführen, daß die katholi­sche Kirche jahrhundertelang über riesige Ländereien und andere Besitztü­mer im Land verfügte. Kirchliche Gebäude und Grundstücke unterstehen damit der Obhut des Staates, der den Religionsorganisationen deren Nutzung [130] gestattet. Ausländische Missionare und kirchliche Würdenträger erhalten in Mexiko keine Erlaubnis zur Amtsausübung, da es in der Vergangenheit eine Ausbeutung durch Geistliche aus fremden Nationen gegeben hatte. Welche Auswirkung hat das auf Jehovas Zeugen gehabt? Die Administration der Weltzentrale der Zeugen Jehovas hat vor langer Zeit entschieden, daß sich Jehovas Zeugen in Mexiko wegen der dortigen Gesetzeslage nicht als religiöse, sondern als kulturelle Organisation ausge­ben. Die ortsansässige Vereinigung, La Torre del Vigia, wurde bei der Regierung in Mexiko in diesem Sinne eingetragen. (Siehe auch den An­hang.) Daher kommt es, daß Jehovas Zeugen in Mexiko nicht sagen, sie hielten religiöse oder biblische Zusammenkünfte ab, sondern kulturelle Versammlungen. In diese Zusammenkünften wird nicht gebetet und ge­sungen, genausowenig wie auf den Kongressen. Bei ihrer Tätigkeit von Tür zu Tür haben sie nur Wachtturm-Literatur dabei (von der sie sagen, die Watch Tower Society stelle sie ihnen „als Hilfsmittel für ihre kulturelle Arbeit“ zur Verfügung).

Eine Bibel haben sie nicht mit, da das zeigen würde, daß sie eine religiöse Tätigkeit ausführen. Örtliche Gruppen der Zeugen Jehovas heißen nicht Versammlung oder Gemeinde, sondern „Freundeskreis“ (compania). Es wird nicht vom Taufen gesprochen, dafür wird dasselbe unter dem Namen „das Symbol“ durchgeführt.

Diese Doppelzüngigkeit rührt nicht daher, daß man in einem totalitären Land lebt, in dem die Freiheit der Religionsausübung mit harten Maßnah­men unterdrückt wird.[17] Man will damit vor allem die Einschränkungen umgehen, die der Staat den Religionsorganisationen in bezug auf die Verfügung über ihr Eigentum an Immobilien auferlegt hat. Man sollte auch nicht meinen, Jehovas Zeugen in Mexiko selbst seien auf diese Verfahrens­weise verfallen. Sie wurde in der Weltzentrale in Brooklyn ausgeheckt und von dort in die Tat umgesetzt. (Siehe auch den Anhang.)

6.5.2 Brüder mit unterschiedlichen Massstäben was gut und was schlecht ist unterschiedlichen Ländern

Interessant ist hierbei eine Gegenüberstellung: In Mexiko haben Jehovas Zeugen in ihren Zusammenkünften das Beten und Singen bewußt von sich aus abgeschafft, während sie in den Vereinigten Staaten lieber einen Prozeß nach dem anderen bis zum Obersten Gerichtshof durchfochten, als bestimmte Aspekte ihrer Tätigkeit aufzugeben, beispielsweise das Anbie­ten von Druckschriften an der Haustür ohne Gewerbeschein und ohne vorherige polizeiliche Genehmigung, oder das Recht auf den Einsatz von Lautsprecherwagen, das Verbreiten von Druckschriften auf der Straße und viele weitere derartige Methoden, die verfassungsmäßige Grundrechte darstellen. Nichts davon wollte die Organisation aufgeben. Sie kämpfte um ihr Recht, sie beizubehalten, obwohl es sich bei diesen Beispielen bestimmt nicht um etwas handelte, das die frühen Christen des ersten Jahrhunderts ebenfalls praktiziert hatten, so daß sie nicht zu den elementaren Merkma­len christlicher Religionsausübung zu zählen sind. [131]

Das Gemeindegebet aber ist eindeutig als grundlegender Bestandteil der religiösen Zusammenkünfte der frühen Christen anzusehen, und das ist es bei Dienern Gottes schon immer gewesen. Die Regierung von Mexiko hat nichts gegen Gebete bei religiösen Zusammenkünften. Jehovas Zeugen aber werden angewiesen zu sagen, ihre Zusammenkünfte seien gar nicht religiö­ser Natur. Es gibt wohl nichts, was so unmittelbar mit dem Gottesdienst und der Religion zu tun hat wie das Gebet. Als in Persien durch einen Erlaß des Königs verboten wurde, dreißig Tage hindurch zu irgend jemand anders zu beten als dem König, hielt der Prophet Daniel diese Frage für so wichtig, daß er seine Stellung, seinen Besitz und sogar sein Leben riskierte und diesen Erlaß übertrat.[18]

In der Weltzentrale dagegen hielt man es für angebrachter, in ganz Mexiko auf das Beten in den Versammlungen der Zeugen Jehovas zu verzichten. Und wofür, wegen welcher „daraus entstehenden Vorteile“? Dafür, daß die Organisation das Singen und Beten in den Versammlungen aufgibt und auf die Verwendung der Bibel im öffentlichen Predigtwerk verzichtet, kann sie über das Eigentum der Gesellschaft in Mexiko frei verfügen und braucht sich nicht um die gesetzlichen Vorschriften zu scheren, denen andere Religionsorganisationen unterworfen sind. Sie ist bereit zu sagen, ihre Organisation sei nicht religiöser Natur, ihre Zusammenkünfte seien keine religiösen Zusammenkünfte, ihr Predigtwerk sei kein religiöses Werk, die Taufe sei keine religiöse Handlung – und zur selben Zeit sagen Jehovas Zeugen in jedem anderen Land der Welt genau das Gegenteil.

6.5.3 Bezahlung von Bestechungsgeldern ein annehmbarer Weg, wenn es der Gesellschaft nutzt?

Die Zahlung von Bestechungsgeldern für die Ausstellung eines Wehrpasses unterschied sich nicht allzusehr von der sonstigen Verfahrensweise der Zeugen Jehovas in Mexiko, weswegen manche in der leitenden Körper­schaft, denen die übrige Situation bekannt war, vielleicht nicht so große Schwierigkeiten gehabt haben, dies zu akzeptieren. Möglich, daß das zum Teil auch erklärt, weshalb man zur selben Zeit so unerbittlich fordern konnte, in anderen Ländern keine Kompromisse zu machen. Offenkundig gibt es hier in den Augen einiger Angehöriger des Gremiums gar nicht zweierlei Maß, sondern stets nur ein und dasselbe. Und dieser Maßstab lautet: immer genau das tun, was die Organisation beschließt lind gut­heißt.Die Organisation hat bezüglich Mexiko und der dort üblichen Beste­chungspraxis ihre Entscheidung getroffen, und darum ist das akzeptabel. Mariner, die sich per Bestechung einen Wehrpass besorgt haben, können trotzdem in der verantwortlichsten Stellung dienen, und die Leitung des Werkes vor Ort braucht sich keine Sorgen darüber zu machen, was Gott davon hält. Im Fall des Zivildienstes hat die Organisation anders entschie­den (wie auch hinsichtlich Malawis), und jeder, der diese Entscheidung nicht befolgt, ist nicht würdig, überhaupt der Versammlung anzugehören; er hat seine Lauterkeit gegenüber Gott aufgegeben.

Wie ein Christ so denken kann, das ist mir heute wie damals unbegreiflich. [132]

All das hochtönende Gerede, man müsse sich“ von der Welt rein“ erhalten, das einem fast schon in den Ohren gellte, war in meinen Augen leeres Gewäsch, reine Rhetorik, ein Sprücheklopfen, das mit der Realität nichts zu tun hatte. Mit einem Denken, das solche Sprüche duldete, während doch alle im Raum wußten, wie es in Wirklichkeit aussah, konnte ich nicht einiggehen.

6.5.4 Anspruch auf eine zugesprochene Dienstleistung mittels Bezahlung von Bestechungsgeld

Ich habe knapp 20 Jahre in lateinamerikanischen Ländern gelebt und habe keine Bestechungsgelder gezahlt. Mir ist aber sehr wohl bekannt, daß es Gegenden auf der Erde gibt, und das nicht nur in Lateinamerika, wo man manche Dinge praktisch nur getan bekommt, wenn man einem Beamten dafür Geld gibt, auch wenn dieser keinen Anspruch darauf hat und man selbst voll im Recht ist und auch gar nichts Ungesetzliches will. Man kann sich leicht vorstellen, daß jemand in einer solchen Lage dies als eine Form der Erpressung ansieht, geradeso wie in biblischen Zeiten die Steuereintrei­ber und Angehörigen des Militärs mehr verlangten, als ihnen zustand, und damit Erpressung betrieben. Meines Erachtens kann man jemand, der meint, sich solcher Erpressung fügen zu müssen, nicht einfach verdammen. Ich will mir auch nicht anmaßen, über jene in Mexiko zu richten, die das Gesetz übertraten, da es nicht auf ihrer Seite stand, und die von keinem Beamten erpreßt wurden, sondern ihm sogar vorsätzlich und gesetzwidrig Geld anboten, um an ein gefälschtes Dokument zu kommen. Das ist es gar nicht, was mich an der ganzen Angelegenheit so schockiert, ja entsetzt.

6.5.5 Interessen der Organisation den Interessen des Einzelnen vorangestellt, auch wenn es Gefängnis und selbst Mord an anderen bedeutet!

Es ist vielmehr die Art und Weise, in der Männer in höchster Stellung es fertigbringen, die angeblichen Interessen der Organisation für wichtiger zu halten als die Interessen von gewöhnlichen Leuten, Menschen mit Kindern und Häusern und Arbeitsplätzen, von denen viele Gott in allem ganz genauso ergeben dienen wie jeder einzelne von denen, die darüber zu Gericht sitzen, was diese Menschen selbst entscheiden dürfen und was nicht.

Es sind verantwortliche Herren, die sich selbst und ihresgleichen das Recht einräumen, eine abweichende Meinung zu vertreten, aber von allen anderen strikte Linientreue fordern; Männer, die anderen mißtrauen, wenn diese von ihrer Gewissensfreiheit Gebrauch machen, von diesen aber zugleich erwarten, daß man ihnen und ihren Entscheidungen unbesehen vertraut, während sie sich selbst das Recht nehmen, illegale Machenschaften und offenkundige Verdrehung von Tatsachen als mit ihrem Gewissen vereinbar auszugeben.

Es sind Leitende, die wegen der Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse bei einer Abstimmung von 66 ½ Prozent auf 62 ½ Prozent durch das Umschwenken eines Abstimmenden willens sind, eine Grundsatzentschei­dung in Kraft zu lassen, die für andere Menschen Verhaftung und monate­lange Trennung von der Familie, ja sogar jahrelangen Gefängnisaufenthalt bedeutet. Und dabei verstehen diejenigen, die das ausbaden müssen, noch nicht einmal die biblische Begründung für die Position, die sie einnehmen sollen; in einigen Fällen halten sie sie für falsch. [133]

Es sind Verantwortungsträger, die von gewöhnlichen Menschen – Männern, Frauen und Kindern – verlangen, sie sollen bereit sein, Haus und Hof herzugeben, sieh schlagen, foltern, vergewaltigen und töten zu lassen, weil sie sich weigern, einen Geldbetrag für die Mitgliedskarte einer Partei zu zahlen, die man mit Fug und Recht als die herrschende Macht im Lande bezeichnen kann, während sie zur selben Zeit Männern in einem anderen Land sagen, es sei akzeptabel, das Militärpersonal zu bestechen, um eine gefälschte Bescheinigung zu erhalten, nach der man an militärischen Übungen teilgenommen hätte, und durch die man der ersten Reserve der Armee angehört.

All das ist es, was mich so schockiert. Auch wenn einzelne dabei aufrichtig sein mögen, es entsetzt mich.

6.5.6 Treue zur Organisation verblendet Menschen zwischen recht und unrecht zu unterscheiden!

Ich konnte es nicht fassen, daß erwachsene Männer keinen Widerspruch darin erblicken konnten, daß es sie nicht anwiderte und daß es sie wegen der Auswirkungen, die es auf andere Menschen hatte, nicht zutiefst erschüt­terte. Am Ende hat es mich schließlich überzeugt, daß „Treue zur Organisa­tion“ die Menschen zu den unglaublichsten Schlußfolgerungen führen kann, so daß sie die himmelschreiendsten Ungerechtigkeiten wegerklären und sich kaum von dem Leid angerührt fühlen, das ihre Entscheidungen zur Folge haben. Die Geschichte kennt viele solcher Beispiele für die abstum­pfende Wirkung, die die Loyalität gegenüber einer Organisation haben kann. Es gab sie in allen Jahrhunderten, sowohl auf religiösem wie auf politischem Gebiet, wie es die Inquisition und die Naziherrschaft als deren schlimmste Belege veranschaulichen. Doch auch heute noch kann einen solches Verhal­ten anwidern, zumal wenn man es in seiner nächsten Umgebung miterlebt, wo man es nie erwartet hat. Diese Vorgänge belegen in meinen Augen überdeutlich, weshalb Gott zu keiner Zeit wollte, daß Menschen eine derart weitreichende Macht über ihre Mitmenschen ausüben. [134]

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[1] Einzelheiten über diese Verfolgung und die Zustände in den Flüchtlingslagern stehen im Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1965, S. 179, in der Zeitschrift Erwachet! vom 22. Mai 1968, S. 16-22, im Wachturm vom I. Mai 1968, S. 263-271, in Erwachet! vom 22. Februar 1973, S. 3-22, und vom 8. Februar 1976, S. 3-12.
[2] Dieses Argument stand im Erwachet! Vom 22. Februar 1973, S. 14. Die Artikel, die ich geschrieben hatte, erschienen in der Ausgabe vom 8. Februar 1976 derselben Zeitschrift.
[3] Meyers Enzyklopädisches Lexikon
[4] Vergleiche Matthäus 17:24-27! (Die Bibel in heutigem Deutsch), wo Jesus sagt, er brauche eine bestimmte Abgabe nicht zu entrichten, aber Petrus trotzdem anweist, sie zu zahlen, um (die Kassierer) nicht unnötig (zu) verärgern“.
[5] Römer 13:7
[6] Matthäus 5:41.
[7] Dort heißt es: „Heißt den Menschen willkommen, der in seinem Glauben Schwächen hat, doch nicht in bezug auf Zweifelsfragen. Der eine hat den Glauben, alles essen zu können, der Schwache aber ißt vegetarische Kost. Der Essende blicke nicht auf den Nichtessenden herab, und der Nichtessende richte den nicht, der ißt, denn Gott hat diesen willkommen geheißen.“ „Wenn er aber Zweifel hat, ist er bereits verurteilt, wenn er ißt, weil er nicht aus Glauben ißt Tatsächlich ist alles, was nicht aus Glauben ist, Sünde.“
[8] Aus der Stellungnahme, die Lloyd Barry, Mitglied der leitenden Körperschaft, vorgelegt hat.
[9] Aus der schriftlichen Stellungnahme von Karl Klein, Mitglied der leitenden Körperschaft.
[10] Äußerungen von Fred Franz, leitende Körperschaft, die später in einem Brief von William Jackson an Paul Trask ausformuliert wurden.
[11] Aus dem Brief des Zweigkomitees in Dänemark, zitiert in Lloyd Barrys Stellungnahme.
[12] Aus Äußerungen von Ted Jaracz.
[13] Äußerung von Carey Barber.
[14] Äußerung von Fred Franz.
[15] Zitiert aus Erwachet! vom 22. Mai 1968. S. 21, 22; vergleiche Matthäus 7:1-5.
[16] Die Sitzungen fanden 1978 statt. Nathan Knorr war inzwischen verstorben. Fred Franz, sein Nachfolger im Präsidentenamt, war bei allen Sitzungen zugegen, in denen das Problem Zivildienst behandelt wurde.
[17] Die Regierung von Mexiko hat gegenüber Jehovas Zeugen eine beachtliche Nachsicht walten lassen, denn es kann ihr nicht entgangen sein, daß deren Selbstdarstellung als nichtreligiöse, „kulturelle“ Vereinigung lediglich ein Vorwand ist.
[18] DanieI6:1-11