Das Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas verboten. Bei der Religionsgemeinschaft handle es sich um eine extremistische Organisation, hieß es zur Begründung. Die Zeugen Jehovas stehen mit der Entscheidung auf einer Stufe mit der Terrormiliz Islamischer Staat.

Nach Angaben der Zeitung „Moscow Times“ gibt es in Russland 175.000 Mitglieder der Religionsgemeinschaft. Das Gericht hatte sich zuvor geweigert, sie als Opfer von politischer Unterdrückung anzuerkennen und lehnte es ab, Zeugen Jehovas anzuhören.
Als extremistisch stufte die Behörde vor allem die Zeitschrift „Der Wachtturm“ ein, die trotz Verbots weiter verteilt werde. Dass die Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern Bluttransfusionen verbieten, sei ein Verstoß gegen Menschenrechte.

Am 17. März hatte das russische Justizministerium beim Obersten Gericht beantragt, die Religionsgemeinschaft verbieten zu lassen. Die Zeugen Jehovas „stellen eine Bedrohung für Bürgerrechte, die öffentliche Ordnung sowie die öffentliche Sicherheit dar“, sagte die Anwältin des Justizministeriums, Swetlana Borisowa.

 

Staat beschlagnahmt sämtlichen Besitz

Nach dem Urteil muss die Organisation nun ihr Hauptquartier sowie ihre 395 Standorte in Russland schließen. Sämtliche Besitztümer werden beschlagnahmt. Bereits im letzten Jahr verboten russische Gerichte den Zeugen Jehovas, Literatur zu verbreiten.

Die Anwälte der Religionsgemeinschaft kündigten an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Möglicherweise könnte der Fall erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen: Bereits 2010 wies das Gericht in Straßburg ein russisches Gerichtsurteil zurück, nach dem die Moskauer Ortsgemeinschaft der Zeugen Jehovas aufgelöst werden sollte.

Kritiker schätzen die Zeugen Jehovas als autoritäre Gruppe ein, die Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere. In Deutschland sind sie aber wie die großen Kirchen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt.

Quelle: focus.de / rp-online.de