D.S. schreibt: Hallo! Gute Nachrichten … Verfahren gegen Zeugen Jehovas vorbereitet!

Konnte in den über zwei Stunden genug Gründe vorlegen, die es ermöglichen die staatliche Anerkennung anzufechten. Das Kultusamt bittet nun alle österreichischen ehemaligen Zeugen die gewillt sind ihre Erfahrung amtlich kundzutun, diese an: [email protected] zu senden.

Es soll der Grund des Verlassens und die dadurch erlittenen Repressalien vorkommen. Auch wäre wichtig zu erwähnen, wie ihr in eurem „weltlichen“ Leben eingeschränkt wurdet, z.B. Schule, nicht mitsingen bei Hymne, Klassensprecherwahl, Vereinsmitgliedschaften, Hobbies die man nicht / nicht mehr ausüben durfte.

Wichtig: Seit Ihr jemals wählen gegangen oder wurdet ihr daran gehindert,- wenn ja wie und welche Argumente wurden verwendet. !!!! Gebt Bibelstellen an, auf welche sich die WTG beruft, wenn irgendwelche Maßnahme / Einschüchterungen ergriffen wurden. Hattet Ihr Angst, wie wirkte sich diese auf euer Leben aus. Wurdet ihr von Zeugen Freunden und Familie nach eurem Ausstieg gemieden? Habt ihr / oder arbeitet ihr bei einer Firma wo euer Chef oder die Kollegen Zeugen sind? Was ist nach eurem Ausstieg in der Firma passiert?

Falls jemand bei einem Rechtskomitee war, den Ablauf schildern. Wie erfolgte die Vorladung, konntet ihr eine Person eures Vertrauens mitnehmen, wurden euch die Gründe für die Vorladung genannt. Berichtet Wahrheitsgetreu, keine Mutmaßungen, wenn ihr euch wo nicht sicher seit, eventuell weglassen oder dazu schreiben, dass ihr euch nicht sicher seit, aber es zur Vervollständigung der Aussage / Erklärung nötig ist dies zu erwähnen. Es kann vorkommen das auf manche gewichtigen Aussagen von euch eine Einladung erfolgt, daher ist die Angabe eurer Adresse notwendig, bzw. müsste eure Aussage unterschrieben an das Kultusamt gesendet werden, damit es Amtlich ist und im Verfahren verwendet werden kann.

Da alle unsere Aussagen auch der WTG vorgelegt werden muss, laut Gesetz, sollten nur Dinge vorkommen, die euch passiert sind und keine Namen andere Personen erwähnt werden. Aber keine Sorge, solange Ihr eure Aussage nicht unterschrieben habt, wird dies nicht im Verfahren verwendet. Also fühlt euch frei eure Erfahrung zu schildern, oder schreibt extra dazu, falls es nicht erwünscht ist, das die WTG eure Aussage sehen darf. (heißt aber das es nicht offiziell verwendet werden kann)

Vielen Dank für euren Einsatz!

Quelle: bruderinfo-aktuell.de